Obszöne Bilder in der Kirche

BERNKASTEL-KUES. (will/dpa) Für die einen sind es Werbe-Fotos, für die anderen ist es Kirchenschändung: Ein 33-jähriger Rocksänger aus der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron ist gestern vom Amtsgericht Bernkastel-Kues zu 180 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil er sich in einer Kirche in unsittlicher Pose hat fotografieren lassen.

Das Gericht blieb dabei mit dem Urteil unter den Forderungen des Staatsanwalts, der anfänglich eine Strafe von 960 Euro gefordert hatte. Zu Werbezwecken für seine auf "Gothic"-Musik spezialisierte Band hatte sich der 33-Jährige im Jahr 2000 in der katholischen Kirche in Neumagen dabei fotografieren lassen, wie er einer Marienfigur in den Schoß greift. Dieses und andere Bilder waren auf der Internetseite der Band veröffentlicht worden. Der Mann habe vor dem Amtsgericht Bernkastel-Kues gestanden, die Fotos gemacht zu haben, sagte der Vorsitzende Richter Oliver Emmer. Der 33-Jährige, der von dem Trierer Anwalt Frank Schulze vertreten wurde, ist sich laut eigener Aussage allerdings nicht darüber im Klaren gewesen, dass es sich dabei um eine Straftat gehandelt hat. "Die Fotos waren als Werbung für unsere CD gedacht. Ich wollte niemandem auf die Füße treten, weder einer bestimmten Person, noch einer Religion", sagte der Student gestern dem TV. "Solche Fotos sind in der Heavy-Metal-Szene üblich und werden als provokante Form der Kunst betrachtet."

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