Obszöner Feuerteufel

TRIER/RIVENICH. (woc) Im knochentrockenen Sommer 2003 hält eine Brandserie die Wehren rund um Rivenich (bei Wittlich) in Atem. Wegen des Verdachts der Brandstiftung nimmt die Polizei Mitte August einen 32-Jährigen Rivenicher fest. Heute muss der Angeklagte sich vor dem Trierer Landgericht wegen Brandlegung und Missbrauchs von Kindern verantworten.

 Ein Feuerwehrmann zeigt auf einen der gelegten Brände, für den ein 32-jähriger Rivenicher sich heute vor Gericht verantworten muss.Foto: Marion Maier

Ein Feuerwehrmann zeigt auf einen der gelegten Brände, für den ein 32-jähriger Rivenicher sich heute vor Gericht verantworten muss.Foto: Marion Maier

Täglich, teilweise in stündlichem Abstand, gehen vom 11. bis 15. August 2003 rund um Rivenich Felder, Wälder und Weinberge in Flammen auf. Glauben Feuerwehr und Polizei nach den ersten Bränden - wegen der großen Hitze und wochenlangen Trockenheit - noch an Selbstentzündung, ist schnell klar: Ein Serienbrandstifter ist am Werk. Einer, der sich in der Gegend auskennt. Über 12,5 Hektar Brachen, Felder, Strauchbestände, Wiesen, Wald- und Rebflächen verbrennen. Jedesmal breiten sich die Feuer bei Rivenich, Sehlem und Hetzerath wegen der Trockenheit gefährlich schnell aus. Die Wehren sind bis zur Erschöpfung im Einsatz. Die Feuerwehrmänner transportieren zu den häufig in unwegsamen Gelände liegenden Brandherden Wasser mit Gülle- und Spritzfässern. Und nach den Einsätzen halten sie Wache, um den Feuerteufel zu fassen. Auch die Polizei observiert. Ein heute 32-jähriger Rivenicher verhält sich an den Brandstellen auffällig. Nach dem 13. Brand nimmt die Polizei den Verdächtigen fest. Wegen Brandstiftung in fünf Fällen, wegen Sachbeschädigung in vier Fällen und wegen der Herbeiführung einer Brandgefahr in einem Fall steht der Geständige heute vor der dritten Großen Strafkammer des Trierer Landgerichts. Doch der Rivenicher ist bei Gericht kein Unbekannter: Im Juni 2003 soll er fünf Mal Kinder und Jugendliche aus dem Auto heraus angesprochen, sich entblößt und obszöne Fragen gestellt haben. Die Anklage wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, die dem Jugendschöffengericht seit Ende Juli vorliegt, wird nun gemeinsam mit der Anklage wegen Brandstiftung vor der dritten Großen Strafkammer verhandelt. Das Strafmaß wird von einem Gutachten abhängen, das über den psychischen Zustand des Mannes Auskunft geben soll.

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