Ohne Öffentlichkeit

TRIER. (mic) Versuchter Mord in zwei Fällen, Körperverletzung, Verstöße gegen das Waffengesetz - deswegen muss sich ein 18-Jähriger aus dem Eifeldorf Ferschweiler (Kreis Bitburg-Prüm) seit gestern vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts verantworten. Die Öffentlichkeit ist bei dem Prozess ausgeschlossen.

Der Fall machte im Februar Schlagzeilen: Ein 17-Jähriger zog in der Nacht auf den 23. vom Eifeldorf Ferschweiler nach Körperich und klingelte gegen 6.30 Uhr bei der Familie einer Mitschülerin. Wie er später angab, wollte er das Mädchen vergewaltigen. Als dessen Vater die Tür öffnete, bedrohte ihn der Junge mit einem Gewehr. Er sprach jedoch nicht von dem Mädchen, sondern forderte schlicht Geld. Der Mann riss ihm das Gewehr aus der Hand, wobei sich ein Schuss löste - ohne Unheil anzurichten. Der 17-Jährige zog anschließend eine Pistole und richtete sie auf den Mann, der über die Straße floh. Er drückte zweimal ab - nur aufgrund einer Ladehemmung bliebt der Mann verschont. Anschließend versteckte sich der Jugendliche auf einer nahen Anhöhe und feuerte mit seinem Gewehr auf den Wagen der mittlerweile eingetroffenen Polizei. Er traf mit seinem Schuss nur einen Baum - zwei Polizisten blieben unverletzt. Anschließend ließ der Junge sich festnehmen.Seit der Tat saß der Schüler in Untersuchungshaft. Weil er zum Tatzeitpunkt minderjährig war, wurde die Öffentlichkeit vom Strafverfahren ausgeschlossen. Ein Urteil wird am Mittwoch erwartet.

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