Online-Durchsuchungen für Landespolizei möglich
Mainz (dpa/lrs) · Als zweites Bundesland in Deutschland ermöglicht Rheinland-Pfalz seiner Polizei künftig Online-Durchsuchungen. Dies sieht die Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vor, die der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch in Mainz einstimmig beschloss.
26.01.2011
, 19:38 Uhr
Sie tritt in Kürze in Kraft. Bislang haben nur die Bundespolizei deutschlandweit und die bayerische Polizei im Freistaat dieses Recht bekommen. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) betonte aber, dass zum Schutz der Freiheitsrechte der Bürger die Hürden für eine Online-Durchsuchung extrem hoch seien.