Online-Durchsuchungen für Landespolizei möglich

Mainz (dpa/lrs) · Als zweites Bundesland in Deutschland ermöglicht Rheinland-Pfalz seiner Polizei künftig Online-Durchsuchungen. Dies sieht die Novellierung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vor, die der rheinland-pfälzische Landtag am Mittwoch in Mainz einstimmig beschloss.

Sie tritt in Kürze in Kraft. Bislang haben nur die Bundespolizei deutschlandweit und die bayerische Polizei im Freistaat dieses Recht bekommen. Der rheinland-pfälzische Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) betonte aber, dass zum Schutz der Freiheitsrechte der Bürger die Hürden für eine Online-Durchsuchung extrem hoch seien.

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