Verschärfung der Wohnungsnot im Land? Online-Vermietungen - Warum das Land ein Airbnb-Gesetz erlassen will

Trier/Mainz · Wirtschaftskammer und Eigentümer sehen in Online-Vermietungen kein großes Problem. Doch das Land befürchtet eine Verschärfung der Wohnungsnot durch Airbnb.

Online-Vermietungen: Verschärft Airbnb wirklich die Wohnungsnot im Land?
Foto: dpa/Jens Kalaene

Wer als Tourist in boomende Städte reist, quartiert sich inzwischen gerne in einem Zimmer ein, das sich über Online-Portale wie Airbnb finden lässt. Vermieter überlassen ihre Wohnungen dann für einige Tage den Gästen und kassieren dafür Geld. Etwas mehr als 300 Inserate finden sich derzeit für den Raum Trier.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will solchen Online-Vermietungen mit einem Gesetz aber einen Riegel vorschieben, weil in Städten wie Trier, Mainz und Koblenz der Immobilienmarkt angespannt ist – und Wohnungen durch solche Geschäfte knapper zu werden drohen.

Kommunen, in denen sich durch Onlineanbieter wie Airbnb die Wohnungsnot verschärft, sollen künftig Ermächtigungen erlassen dürfen, wenn Wohnraum mehr als zwölf Wochen im Jahr vermietet wird oder länger als sechs Monate leer steht. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 50 000 Euro.

In einer Anhörung im rheinland-pfälzischen Haushalts- und Finanzausschuss dominierte nun aber die Kritik an den Gesetzesplänen der rot-gelb-grünen Landesregierung. Die Industrie- und Handelskammern (IHK) im Land und Immobilieneigentümer kritisierten, dass sich Airbnb-Vermietungen in den Städten lediglich im Promille-Bereich bewegten und keine Wohnungsnot bewirkten. Fabian Göttlich von der IHK Koblenz sagte: „Das Problem ist vorhanden, aber sehr klein.“

In überschlagenen Recherchen in zwei rheinland-pfälzischen Städten kamen die Kammern bei über Airbnb vermieteten Wohnungen auf einen Anteil von 0,26 (Mainz) bis 0,4 Prozent (Koblenz). „Die Wohnungen werden außerdem von vielen Vermietern oft nur für kurze Zeit vermietet und sind damit nicht vom Markt“, sagte Göttlich.

Ralf Schönfeld, Verbandsdirektor von Haus und Grund in Rheinland-Pfalz, sprach auch von lediglich 0,2 bis 0,6 Prozent aller Wohnungen und Häuser, die über Airbnb vermietet würden. Aus den deutschlandweiten Top-Ten-Hochburgen sei keine Stadt aus Rheinland-Pfalz dabei. Schönfeld sprach von „einem gefühlten Problem, bei dem wir den Regelungsbedarf nicht sehen“. Er regte an, bei Portalen wie Airbnb eher die steuerliche Erfassung zur Pflicht zu machen, was bislang nicht der Fall sei.

Michael Mätzig, geschäftsführender Direktor des Städtetags, sprach sich dagegen für ein Gesetz aus. „Besonders in Trier, der Nähe zu Luxemburg und entlang der Rheinschiene hinein, haben wir es mit stark steigenden Gründstückspreisen, Mieten und knappem Wohnraum zu tun.“ Das Problem werde sich durch das Gesetz nicht lösen. Es biete Kommunen aber ein Instrument, wenn sich die Lage am Wohnungsmarkt verschärfe.

Roswitha Sinz von der Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen, sprach sich ebenfalls für ein Gesetz aus. Sie warnte, dass es durch touristische Mieter häufig zu wechselnden Nachbarn und lauten Feiern komme. „Das sorgt in großen Städten häufig für Unfrieden.“

Eric Kunz, Dehoga-Kreischef von Pirmasens, wetterte über „Wettbewerbsverzerrung durch Airbnb“. Hoteliers müssten Auflagen bei Brandschutz, Parkplätzen und Lärm erfüllen, Airbnb-Vermieter nicht. Er sprach sich für ein Verbot aus.

Bei der Opposition im Mainzer Landtag stößt das geplante Gesetz auf wenig Gegenliebe. Helmut Martin (CDU) hob die Unverletzlichkeit des Wohnraums hervor, die gelte. Die SPD-Landtagsabgeordnete Anna Köbberling warnte, Airbnb-Vermietungen selbst bei einem kleinen Anteil von 0,4 Prozent zu unterschätzen. „In absoluten Zahlen sind das in einer Stadt wie Koblenz immer noch grob geschätzt 150 Wohnungen“, sagte sie. „Das dürfen wir nicht kleinreden.“

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