Opposition greift an, Regierung bleibt gelassen

Mainz · Ein jahrelanger politischer Streit wird nächstes Jahr juristisch entschieden. Auf Antrag der CDU wird der Verfassungsgerichtshof klären, ob der Pensionsfonds für die Landesbediensteten verfassungskonform ist oder nicht.

Mainz. Morgendliche Aufregung im Regierungsviertel: Kaum hat der Volksfreund gestern im Internet gemeldet, dass die CDU den Landeshaushalt vom Verfassungsgerichtshof prüfen lassen will, schellt das Telefon. "Was ist denn da los?", will der Anrufer wissen. Eineinhalb Stunden später lässt CDU-Chefin Julia Klöckner die Bombe offiziell platzen.
Bis zuletzt ist das Vorhaben nur im kleinsten Kreis besprochen worden. Selbst die CDU-Abgeordneten wissen nicht, warum sie eine halbe Stunde früher als gewöhnlich zur Fraktionssitzung gebeten werden. Die Begründung erfolge mündlich, heißt es nur.
Der Vorgang ist allerdings auch höchst ungewöhnlich. Zwar ist das Instrument eines Normenkontrollverfahrens ausdrücklich in der Verfassung vorgesehen, doch selbst altgediente Politiker können sich nicht daran erinnern, dass eine Opposition in Rheinland-Pfalz das jemals in Anspruch genommen hätte.
Wie der TV erfuhr, hat die Union einen Rechtsexperten monatelang prüfen lassen, ob dieser Schritt erfolgreich sein könnte. Offensichtlich hat dieser gute Aussichten dafür gesehen. Der Blick ins benachbarte Nordrhein-Westfalen dürfte den Beschluss der Fraktion ebenfalls beflügelt haben. Dort hat die CDU-Opposition erfolgreich gegen den rot-grünen Nachtragsetat 2010 und den Haushalt 2011 interveniert.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes wird sich also ab Anfang 2015 mit der Frage befassen, ob drei haushaltsrelevante Gesetze verfassungskonform sind.
Das Pensionsfondsgesetz: Die CDU moniert, die Einstufung der Zuführungen an den Fonds als "Investitionsausgaben" sei verfassungswidrig. Das gelte auch für die Anlage der Mittel in Schuldscheinen des Landes.
Das Landeshaushaltsgesetz 2014/15: Hier kritisiert die Union, dass die Zahlungen an den Pensionsfonds als "Investitionen" veranschlagt werden. Das sei falsch. Dadurch versuche die Landesregierung nur, die Investitionen höher erscheinen zu lassen als die Nettokreditaufnahme.
Das Gesetz zur Schuldenbremse: In diesem Gesetz werden laut CDU die Kredite, die das Land jedes Jahr aufnimmt und kurzzeitig in den Pensionsfonds leitet, nicht auf die Einhaltung der neuen Schuldenbremse angerechnet. Auf diese Weise wolle das Land auch ab 2020 jedes Jahr eine Milliarde Euro neue Schulden machen, obwohl die Schuldenbremse das verbiete. "Wir wollen, dass die Schuldenbremse nach Recht und Gesetz eingehalten wird", sagt CDU-Chefin Julia Klöckner.
Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) bezeichnet das Vorgehen als "Effekthascherei". Um Inhalte gehe es weniger, sonst hätte die Union sich nach der Verabschiedung des Doppelhaushalts Ende 2013 dazu entschieden. Finanzministerin Doris Ahnen bekräftigt, die Schuldenbremse werde konsequent umgesetzt. "Ich bevorzuge die politische Debatte und hätte mich gefreut, wenn die CDU sie mit mir in meinem neuen Amt gesucht hätte." Selbst die außerparlamentarische FDP sieht die Klage der Union kritisch. Parteichef Volker Wissing plädiert dafür, sich lieber im Plenar- als im Gerichtssaal auseinanderzusetzen.Extra

Verfassungskonflikt auch in Nordrhein-Westfalen: Dort hob Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) vergangene Woche eine Haushaltssperre wieder auf. Diese war von ihm im Juli verhängt worden. Damals hatte der Verfassungsgerichtshof Sparmaßnahmen bei Beamten, die die rot-grüne Landesregierung eingeführt hatte, gekippt. Geklagt hatten 92 Landtagsabgeordnete der CDU, FDP und Piraten. Nach Ansicht der Opposition hatte Rot-Grün aus "mangelndem Sparwillen" versucht, einseitig bei Lehrern und Polizisten Kosten zu deckeln. Wegen der Sperre des Finanzministers wurden Dienstreisen und Grippeschutzimpfungen von Beamten, Veranstaltungen der Ministerien wie die Auszeichnung von Ehrenamtlern, Förderprogramme, Infrastrukturprojekte und Neueinstellungen etwa von Richtern und Staatsanwälten gestoppt. Aus Sicht des Finanzministers war diese Zwangsmaßnahme erfolgreich: "Wir gehen davon aus, dass wir so unter der geplanten Netto-Neuverschuldung von 3,2 Milliarden Euro bleiben werden", sagte Walter-Borjans der Rheinischen Post. Die Opposition glaubt nicht an Effekte in dieser Größenordnung. Viele Ausgaben würden nicht wirklich eingespart, sondern wegen der Haushaltssperre nur später fließen, erklärte die CDU in NRW. Diese hatte zuvor bereits mehrere Klagen gegen Landeshaushalte angestrengt, wie jetzt die Parteifreunde in Rheinland-Pfalz.red

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