Ortsbürgermeister nicht vorbestraft

BETTENFELD/TRIER. (mai) Das Landgericht Trier hat das Urteil im Wahlfälschungsprozess gegen den Ortsbürgermeister von Bettenfeld (Kreis Bernkastel-Wittlich), Reinhold Meuers, entschärft. Wegen Wahlfälschung und Verleitung zur Falschaussage bei der Briefwahl eines Mitbürgers war der Ortsbürgermeister vom Amtsgericht Wittlich zu 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt worden.

Im Berufungsverfahren hat das Landgericht das Urteil aufgrund einiger entlastender Punkte abgeschwächt auf 80 Tagessätze. Ab 90 Tagessätzen spricht man von vorbestraft.

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