Passagieren steht Entschädigung zu

Lautzenhausen · Bis Ende Oktober streicht Ryanair zahlreiche Flüge. Ein Verbraucherschützer gibt Tipps, wie betroffene Fluggäste ihr Geld bekommen.

Die irische Fluggesellschaft Ryanair ist bekanntermaßen sparsam. Selbst bei der Kommunikation mit ihren Kunden. "Ihr Flug fliegt wie geplant ab, es sei denn, Sie haben eine E-Mail erhalten, die eine Stornierung Ihres Fluges bestätigt. Wir bitten Sie, Ihren E-Mail-Posteingang zu überprüfen, mit der Sie Ihre Buchung vorgenommen haben." Das ist die einzige Nachricht, die alle Passagiere derzeit von Ryanair erhalten, wenn sie anfragen, ob ihr Flug geht.

Bei der irischen Fluggesellschaft tobt seit Freitag das Chaos. An dem Tag hatten die Iren angekündigt, in den kommenden Wochen über 2000 Flüge zu streichen, angeblich um pünktlicher zu werden. Einen Tag später blieben die ersten Ryan air-Maschinen bereits am Boden. Betroffene reagieren verärgert. Wie diese Frau, die sich auf der Facebook-Seite von Ryanair beschwert hat: "Mein Bruder wird am Sonntag in Italien heiraten. Sie haben den Flug für ihn und zehn weiteren Hochzeitsgästen ein paar Stunden vor Abflug gestrichen. Wir mussten uns nun einen Mietwagen nehmen und 16 Stunden fahren."

Viele Passagiere schildern ähnliche Erlebnisse. Eine Antwort von Ryanair erhalten sie darauf jedoch nicht. Der Fluggastexperte Adrian Kreller vermutet, dass es Ryanair darum geht, Kosten zu sparen. "Mit den massiven Flugstreichungen senkt Ryanair die eigenen Kosten auf dem Rücken der Kunden."

Ryanair-Chef Michael O'Leary kündigte am Montagnachmittag bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz in der Unternehmenszentrale an, dass die geplanten Flugausfälle bis Ende Oktober andauern würden. Betroffen seien vor allem Verbindungen, auf denen es immer wieder zu Verspätungen komme. Das dürfte für alle, die in den Ende kommender Woche beginnenden Herbstferien mit Ryanair fliegen wollen, zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen.

O'Leary bestritt, dass die Ausfälle etwas mit einem Mangel an Piloten zu tun habe, wie das die Piloten-Gewerkschaft Vereinigung Cockpit vermutet. Als Grund für die Ausfälle wiederholte er erneut, dass Ryanair die Urlaubsplanung der Piloten in September und Oktober "vergeigt" habe. Man habe versucht, den ihnen zustehenden Jahresurlaub auf neun Monate zwischen April und Dezember zu legen. Das sei ein "selbst gemachtes Durcheinander", für das er sich entschuldige, sagte O'Leary. Von den 2500 geplanten Flugausfällen seien aber lediglich zwei Prozent der Passagiere betroffen. Diese würden per E-Mail darüber informiert. Ihnen würden alternative Flüge angeboten, sie könnten sich aber auch den Ticketpreis erstatten lassen.

Erstmals verwies O'Leary am Montag auch auf das EU-Fluggastrecht. Demnach stehen den Passagieren bei Flugausfällen auch Entschädigungen zu. Die EU-Kommission hatte die Iren gestern ermahnt, die europäischen Verbraucherrechte der Passagiere zu achten.

Fluggäste hätten bei der Absage eines Flugs zahlreiche Ansprüche, sagt auch Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. So könnten sie neben der Rückzahlung des Flugpreises auch eine anderweitige Beförderung zum Ziel "unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" verlangen.
Laut Gollner kann der Flug auch mit einer anderen Gesellschaft und von einem anderen Flughafen erfolgen. Man könne auch auf einen anderen Flug von Ryanair zu einem späteren Zeitpunkt, den man selbst wählen könnte, umbuchen, soweit Plätze verfügbar sind. "Betroffene haben bei Annullierung auch einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sie erst zwei Wochen vor Abflug darüber informiert werden."

Die Zahlung richte sich nicht nach der eingetretenen Verspätung. Betroffenen stünden 250 Euro bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 Kilometern oder weniger zu, und 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU und einer Entfernung von mehr als 1500 Kilometern. Bei darüber hinaus gehenden Flügen kann die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen. Allerdings, so Gollner: "Es gibt keine Entschädigung, wenn die Betroffenen über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet wurden und ein Angebot für einen anderen Flug erhalten."

Dieser Ersatzflug dürfe aber nicht mehr als eine Stunde vor der ursprünglichen Abflugzeit starten, und das Ziel müsse spätestens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit erreicht werden. Wer bereits ein Hotel oder einen Mietwagen gebucht habe und wegen eines Flugausfalls nicht anreisen könne, bleibe allerdings auf seinen Kosten sitzen.

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