Polizei Trier und Klinikum Mutterhaus warnen vor giftigen Kräutermischungen

Trier · Mehrere Jugendliche sind in den vergangenen Monaten wegen Vergiftungserscheinungen in Krankenhäusern in Trier, Saarburg und Wittlich behandelt worden. Grund waren bestimmte Kräutermischungen, vor denen Polizei und das Mutterhaus Trier warnen.

Polizeibeamte stellten diese Zustände in einer sog. Hinterhofküche im Rahmen einer Durchsuchung fest

Foto: Polizei Trier

Mitte September mussten demnach an einem Tag gleich vier Jugendliche in Trier nach dem Konsum von "synthetischem Marihuana" in stationäre Behandlung gebracht werden, so das Krankenhaus und die Polizei in einer gemeinsamen Mitteilung. "Die Kräutermischungen, welche die Jugendlichen zu sich nehmen, können schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen nach sich führen", erklärt Wolfgang Thomas, Chefarzt der Abteilung Kinder- und Jugendmedizin im Trierer Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen in der Mitteilung. Sie könnten Übelkeit, Erbrechen, Herzrasen, Halluzinationen und Bewusstlosigkeit verursachen. Eine verminderte Durchblutung des Herzmuskels könnte im schlimmsten Fall sogar zu einem Herzinfarkt führen, führt der Arzt weiter aus.

Auch das Trierer Rauschgiftkommissariat nennt mehrere Vergiftungsfälle nach dem Konsum von sogenannten Kräutermischungen. So musste am Montag, 6. Oktober, eine Heranwachsende im Alter von 18 und ein Jugendlicher im Alter von 17 Jahren nach dem Konsum von Kräutermischungen in Trierer Krankenhäuser gebracht werden. Bereits im September waren der Polizei weitere vier Fälle bekannt geworden, bei denen drei Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren und ein Mädchen im Alter von 15 Jahren stationär behandelt werden mussten.

Kräutermischungen sind nach Angaben von Polizei und Klinik tabak- oder teeähnliche Gemische, die oftmals mit Betäubungsmitteln oder ähnlichen Substanzen versetzt werden. Zwar seien nicht alle Kräutermischungen generell gesetzlich verboten. Vor dem Hintergrund der mitunter erheblichen Gesundheitsbeeinträchtigungen sei es jedoch nicht entscheidend, in welchem Maße eine Zusammensetzung von berauschenden Substanzen gegen geltendes Recht verstoße, sondern dass lebensbedrohliche Gefahren von ihnen ausgehen könnten.

Und eben dies zu erkennen, sei für den Konsumenten unmöglich. Es sei nicht ersichtlich, wie und aus welchen Substanzen sich eine Konsumeinheit zusammensetze. Weder Name, Verpackung noch Verkaufsquelle lassen Rückschlüsse auf die Gefährlichkeit zu. Hinzu komme, dass diese Kräutermischungen nicht selten in sogenannten Hinterhofküchen hergestellt werden, die die Hygiene absolut vernachlässigen würden.