Polizisten sollen Brückenspringer in Trier falsch beschuldigt haben - Prozess ab Montag vor dem Amtsgericht

Trier · Für drei Trierer Polizisten hat ein Einsatz im Juni 2013 nun ein juristisches Nachspiel. Weil sie einen Mann, der zuvor von der Römerbrücke in die Mosel gesprungen ist, absichtlich falsch beschuldigt haben sollen, Widerstand geleistet zu haben, stehen sie ab Montag vor dem Trierer Amtsgericht.

Vermutlich war es Übermut, wahrscheinlich hat auch der Alkohol seines dazu getan, dass ein Mann am frühen Morgen des 8. Juni 2013 von der Trierer Römerbrücke mit Kleidern in die Mosel gesprungen ist. Er ist mit seinen vier Kumpels kurz vor Morgendämmerung an diesem Samstag auf dem Weg Richtung Innenstadt, nachdem sie zuvor in einer bekannten Kneipe in der Nähe der Römerbrücke noch gefeiert haben.

Zeuge alarmiert Polizei

Als die Fünf die Mitte der Brücke erreichen, springt der aus der Nähe von Trier stammende Mann runter und schwimmt dann an das westliche Moselufer. Ein unbeteiligter Zeuge hat zwischenzeitlich die Polizei alarmiert, die auch sofort mit zwei Streifenwagen auf die Brücke kommen. Drei Tage zuvor hat der Brückensprung eines 16-Jährigen in Konz dramatisch geendet, seine Leiche wird eine Woche später aus der Mosel geborgen.

Dieses Mal geht der Brückensprung jedoch glimpflich aus. Noch während die Beamten von der Römerbrücke aus die Lage sondieren, kommt ihnen der völlig durchnässte Mann entgegen, redet mit ihnen. Das, was sich danach zugetragen hat, liest sich im später von den drei hauptsächlich am Einsatz beteiligten Polizisten angefertigten Protokoll völlig anders als die Freunde des Brückenspringers die Situation schildern, und vor allem, wie es nach Informationen unserer Zeitung ein von einem der Begleiter heimlich mit seinem Handy gemachtes Video zeigen soll.

In der Einsatzmeldung heißt es nach TV-Informationen unter anderem, dass man den Mann habe fesseln und in Schutzgewahrsam genommen habe, "da sich die Stimmung vor Ort aufgrund des Verhaltens des Mannes immer weiter aufgeschaukelt hat, dieser augenscheinlich stark autorisiert hat, Anzeichen macht, die Örtlichkeit zu verlassen". Zudem sei die Identität des Mannes nicht zweifelsfrei geklärt und es habe nicht festgestanden, ob eine "Eigengefährdung durch Suizidabsicht" vorliege. Auch soll er versucht haben, die Beamten zu schlagen.

Davon ist nach TV-Informationen auf dem knapp zweiminütigen Handy-Video nichts zu sehn. Stattdessen soll zu sehen sein, wie ein Polizist auf den Brückenspringer zugeht, ihn anschreit, dessen Arme auf den Rücken dreht und ihn gegen das Brückengeländer drückt.

Offenkundig leistet der Mann keinen Widerstand, auch seine Begleiter verhalten sich, so soll auf dem Video zu sehen sein, ruhig, versuchen zu deeskalieren. Zu sehen sein soll auch, wie der Mann mit auf dem Rücken gedrehten Armen vom Brückengeländer von einem Polizisten zu dem wenige Meter entfernt stehenden Streifenwagen geführt wird und dann mit der rechten Kopfseite auf die Motorhaube gedrückt wird. In der Einsatzmeldung soll die Rede davon sein, dass sich der Mann auf dem Weg dorthin versucht habe, sich immer wieder zu befreien und er habe "letztendlich nur unter erheblichen Kraftaufwand" und durch die Unterstützung weiterer eingetroffener Polizisten fixiert werden können. Der Mann habe sich "vehement gegen die Fixierung" gewehrt, heißt es in dem Protokoll. Aber auch davon ist nach TV-Informationen in dem Video nichts zu sehen.

Sein Mandat sei bei der Aktion verletzt worden, sagt Kai Biesdorf, Anwalt des Brückenspringers. Er habe Hämatome am Oberschenkel und Ohr davon getragen. Biesdorf hat kein Verständnis für das rabiate Vorgehen der Polizisten. Der Mann sei von sich aus nach seinem Brückensprung zu der Polizei auf der Brücke gegangen, habe keinerlei Widerstand geleistet. Und der Sprung von einer Brücke sei keine Straftat, die ein solches Vorgehen rechtfertige. Dass man seinen Mandaten anschließend zur Polizeiwache gebracht hat, um dort einen Alkoholtest und auch seine Identität zu überprüfen, dafür hat Biesdorf Verständnis. Obwohl die Identität hätte problemlos bereits auf der Römerbrücke hätte festgestellt werden können, sagt der Anwalt.

Auf der Wache habe man ihn dann aufgefordert, sich völlig zu entkleiden. Sein Mandant habe dann mehrere Stunden nackt vor den Polizisten sitzen müssen, sagt Biesdorf. Erst als eine Staatsanwältin gerufen worden wäre, habe man ihm erlaubt, eine Decke überzuhängen. Dem Mann sei nicht gesagt worden, warum man ihn festhalte und wessen man ihn beschuldige, so der Anwalt. Auch nicht, als man ihn zunächst in die Gewahrsamzelle gesperrt habe.
Fall landet beim Staatsanwalt

Tage später haben die Polizisten den Mann wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt und einen Strafantrag gestellt. So ist der Fall dann bei der Trierer Staatsanwaltschaft gelandet. Als Biesdorf dort dann das heimlich gefilmte Handy-Video vorlegt, werden die Ermittlungen gegen den Brückenspringer eingestellt. Stattdessen ist gegen drei am Einsatz beteiligte Polizisten ermittelt worden und zwar wegen absichtlicher oder wissentlicher strafrechtlichen Verfolgung eines Unschuldigen. Tatsächlich sind die Ermittlungen zu dem Schluss gekommen, dass sich der von den Polizisten beschriebenen Sachverhalt so nicht zugetragen habe "und eine Widerstandsleistung in Wahrheit nicht stattgefunden hatte". Auch habe der Mann nicht versucht, einen Polizisten zu schlagen. Daher müssen sich nun ein Polizeikommissar, eine Polizeikommissarin und ein Polizeioberkommissar ab Montag vor dem Trierer Amtsgericht verantworten.

Alle drei Beamte seien noch im Dienst, teilt ein Sprecher des Trierer Polizeipräsidiums gestern mit. "Von der Einleitung von Disziplinarverfahren hat der Polizeipräsident bisher abgesehen. Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens erfolgt eine abschließende disziplinarrechtliche Bewertung."

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