Trotz Psychopathie-Merkmalen Mordprozess von Kusel: Warum ein Gutachter keine Sicherungsverwahrung für Andreas S. empfiehlt

Zwei Polizisten sind tot; sie wurden bei Kusel auf einer Landstraße erschossen. Zwei Saarländer stehen deshalb vor Gericht – und beschuldigen sich teilweise gegenseitig. Die Fragen nach der Schuldfähigkeit und einer Sicherungsverwahrung sollten beim Prozesstermin am Montag psychologische Gutachten beantworten.

Polizistenmord von Kusel: Gutachter empfiehlt keine Sicherungsverwahrung
Foto: dpa/Uwe Anspach

Zwei Experten haben am Montag im Landgericht Kaiserslautern ihre psychologischen Gutachten über die Angeklagten im Mordprozess von Kusel vorgestellt. Zentral war dabei auch die Frage nach der Schuldfähigkeit der beiden Angeklagten Andreas S. und Florian V. sowie einer möglichen Sicherungsverwahrung für den Hauptangeklagten Andreas S. Dabei hatten beide Gutachter das Problem, dass sie nicht persönlich mit den Beschuldigten sprechen konnten und sich nur auf die Akten und das Verhalten von Andreas S. und Florian V. im Gericht beziehen konnten.