"Prozess um den Raubüberfall in Mehren: Angeklagten bricht sein Schweigen

Trier · Im Prozess um den tödlichen Raubüberfall von Mehren (Vulkaneifelkreis) hat am Donnerstag einer der vier Angeklagten sein Schweigen gebrochen. Tenor der Aussage des 37-Jährigen: Ich habe mit dem Verbrechen nichts zu tun und sitze seit einem Jahr zu Unrecht hinter Gittern.

 Klaus K., einer der Hauptangeklagten im Mehrener Prozess, hat sein Schweigen am 27. Verhandlungstag gebrochen. Foto: TV-Archiv/Friedemann Vetter

Klaus K., einer der Hauptangeklagten im Mehrener Prozess, hat sein Schweigen am 27. Verhandlungstag gebrochen. Foto: TV-Archiv/Friedemann Vetter

Foto: Friedemann vetter (Ve._), Friedemann Vetter ("TV-Upload vetter"

Sieben Monate lang hat Klaus K. geschwiegen - wie auch die anderen drei Männer, die neben dem 37-Jährigen auf der Anklagebank im Trierer Landgericht sitzen. Am Donnerstag, am inzwischen 27. Prozesstag, hat sich Klaus K. (Vornamen der Angeklagten von der Redaktion geändert) überraschend zum ersten Mal in der Hauptverhandlung zu dem inzwischen zehn Jahre zurückliegenden Verbrechen geäußert.

Gemeinsam mit den drei anderen Angeklagten im Alter zwischen 29 und 46 Jahren soll Klaus K. im Mehrener Industriegebiet einen Geschäftsmann überfallen, brutal zusammengeschlagen und beraubt haben. Das 54-jährige Opfer erlag später seinen schweren Verletzungen, die Beute der Täter betrug gerade einmal 6000 Euro.

"Was soll ich sagen, ich verstehe gar nicht, dass ich hier in Haft bin. Es ist mir ein Rätsel, warum ich sitze", stimmt der mit als Hauptverdächtiger geltende Familienvater die fünfköpfige Kammer auf die Aussagen der folgenden zweieinhalb Stunden ein. Den Schilderungen zu folgen, ist nicht immer ganz einfach.

Klaus K. lässt jedenfalls kein gutes Haar an seinem ehemaligen Kumpel Richard A., der eine Reihe vor ihm auf der Anklagebank sitzt. Die Staatsanwaltschaft wirft Richard vor, den Paketdienstleister im Mehrener Industriegebiet als lohnendes Ziel für einen Einbruch oder Überfall ausbaldowert zu haben."Mal gucken gewesen"

Klaus K. räumt ein, mit seinem damaligen Kumpel "in Mehren mal gucken gewesen" zu sein. Richard habe dann gesagt: "Hier gibt es an Weihnachten was zu holen. Da kommt jemand raus."

Da sei ihm der Kragen geplatzt, sagt Klaus K. Schließlich hatte der bereits wegen diverser Einbrüche verurteilte Familienvater nach eigenen Angaben seinerzeit gerade beschlossen, fortan ein straffreies Leben zu führen. Nicht nur die Staatsanwaltschaft hat Zweifel, dass ihm dies tatsächlich gelungen ist. Eine Kronzeugin hat an einem der ersten Prozesstage unter Verweis auf Äußerungen von Richard A. ("Wir haben Scheiß gebaut") gesagt, Richard habe gemeinsam mit Klaus K. und dessen Schwager den Mehrener Geschäftsmann überfallen. Als der Vorsitzende Richter dem 37-Jährigen das vorhält, wird dieser fuchsteufelswild: "Der hat doch einen Schuss in der Birne", echauffiert sich der Angeklagte und fängt sich dafür eine Ermahnung Keimburgs ein. Seinen ehemaligen Kumpel macht Klaus K. auch für sein Abgleiten ins quasi professionelle Einbrechermilieu verantwortlich."Mit der Sache nichts am Hut"

Vorher habe er nur Lebensmittel gestohlen und diese dann an Bedürftige verschenkt. Da kann sich so mancher im Gerichtssaal ein Schmunzeln nicht verkneifen. Bei seiner Kernaussage über den Mehrener Raubüberfall bleibt Klaus K. aber: Er sei unschuldig, habe mit "der ganzen Sache nichts am Hut" und darüber hinaus in seinem "ganzen Lebtag noch keinen verletzt". In zwei Wochen will das Gericht die Vernehmung des plötzlich Aussagewilligen fortsetzen.

Bereits am Freitag könnte sich für einen anderen Angeklagten im Prozess die Gefängnistür öffnen - nach mehr als einem Jahr in Untersuchungshaft. Die Verteidiger des mit 31 Jahren zweitjüngsten Angeklagten haben am Donnerstag den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt. Begründung: Bei ihrem Mandanten stehe in dem Prozess offenbar "nur noch" ein besonders schwerer Diebstahl im Raum - und dieser sei inzwischen verjährt, könne also nicht mehr bestraft werden. Zudem bestehe bei dem 31-Jährigen keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr, er lebe in einer festen Beziehung und habe einen Arbeitsplatz garantiert.

Ob das Gericht der Freilassung des Angeklagten zustimmt, wird sich am Freitag zeigen. Ein Ende des Prozesses ist jedenfalls noch nicht in Sicht. Bis Ende März sind noch weitere 15 Verhandlungstage terminiert.

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