Prozess um Steuer-CD: Klage von Trierer Geschäftsmann zurückgewiesen

Trier/Koblenz · Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hat die Klage des Trierer Geschäftsmannes Lutz Scheider gegen die Verwendung der Steuer-CD zurückgewiesen.

Die Daten einer vom Staat gekauften Steuer-CD dürfen von Fahndern bei ihren Ermittlungen genutzt werden. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am Montag in Koblenz entschieden. Damit folgten die Koblenzer Richter im Kern der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtsaus dem Jahr 2010 in einem vergleichbaren Fall. Der Verfassungsgerichtshof betonte aber auch, Fachgerichte müssten künftig vor Durchsuchungen und Beschlagnahmungen genau schauen, wie der Staat im konkreten Fall an Daten gelangt ist.

Der Unternehmer Lutz Scheider aus Trier hatte die Sache vor den Verfassungsgerichtshof gebracht. Gegen ihn war auf Grundlage eines 2013 vom Land Rheinland-Pfalz für rund 4,4 Millionen Euro gekauften Datensatzes ermittelt worden. Steuerfahnder hatten unter anderem seine Wohnung durchsucht. Dagegen wehrte er sich mit einer Verfassungsbeschwerde - letztlich vergeblich.

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Lars Brocker, sagte in der Urteilsbegründung, das Recht des Mannes auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt worden. In verfassungsrechtlicher Hinsicht führe selbst eine rechtswidrige Beweiserhebung nicht ohne weiteres zu einem Verwertungsverbot. In der Gesamtschau müssten stets die Rechte der Beschuldigten sowie die Belange einer „funktionstüchtigen Strafrechtspflege“ beachtet werden.

Im Fall der CD aus dem Jahr 2013 habe der Informant die Bankdaten aus „eigenem Antrieb“ beschafft, sagte Brocker. Er sei insofern nicht als „verlängerter Arm“ des Staates anzusehen. Falls der Staat allerdings noch erheblich mehr solcher CDs ankaufe, könne es soweit kommen, dass er damit einen Anreiz schaffe, sich illegal Daten zu besorgen. Brocker sagte, für den Kauf solcher CDs gebe es eine unklare Rechtslage. „Der Gesetzgeber könnte hier für Klarheit sorgen.“ Dies sei im Interesse der Finanzbeamten.

In einem vergleichbaren Fall hatte das Bundesverfassungsgericht im November 2010 betont, es komme nicht darauf an, ob der Kauf ursprünglich rechtmäßig gewesen sei (Az: 2 BvR 2101/09). Seinerzeit ging es um eine CD mit Daten der Liechtensteiner LGT-Bank, die der Bundesnachrichtendienst gekauft und Steuerfahndern zur Verfügung gestellt hatte.Mehr zum Thema

 Archivbild: Lutz Scheider (links) und sein Rechtsanwalt Gilbert Haufs-Brusberg. TV-Foto: Heribert Waschbüsch

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