Prozess um tote Enkelin: Gutachter hält Frau für schuldunfähig

Bad Kreuznach · Die Großmutter aus dem Hunsrück, die ihre Enkelin getötet haben soll, ist nach Ansicht eines Gutachters schuldunfähig. Zur Tatzeit habe sie aufgrund massiven Alkoholkonsums „persönlichkeitsfremd“ gehandelt, sagte der Experte am Dienstag vor dem Landgericht Bad Kreuznach.

Der 56-Jährigen wird vorgeworfen, ihrer zweijährigen Enkelin im Juni 2012 die Kehle durchgeschnitten zu haben. Laut Gericht waren damals 2,91 Promille Alkohol im Blut der Frau festgestellt worden. Der Gutachter beschrieb den Zustand der Frau zur Tatzeit mit dem Wort „Filmriss“. Aufgrund seiner Beurteilung kommt nun auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik in Betracht. Das Urteil wird am kommenden Freitag erwartet.

Archiv-Artikel vom 24. Juni 2012: Staatsanwaltschaft: Großmutter bestreitet die Tat

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