Prozessauftakt vor Trierer Amtsgericht wegen angeblich falscher Beschuldigung nach Brückensprung

Trier · Zu Beginn des Prozesses vor dem Trierer Amtsgericht haben sich die drei Polizisten, denen vorgeworfen wird, einen Mann absichtlich falsch beschuldigt zu haben, am Montag zu den Vorwürfen geäußert.

Es geht um viel für die drei Polizisten. Werden die Kommissarin (32), der Kommissar (36) und der Oberkommissar (35) vom Trierer Amtsgericht verurteilt, droht ihnen nicht nur eine Strafe. Dann sind sie vermutlich auch ihren Job los. Denn ihnen wird vorgeworfen, einen 37-Jährigen absichtlich falsch beschuldigt zu haben, er habe Widerstand geleistet.Heimliches Video

Erst ein heimlich gemachtes Video von der Polizeiaktion, die der Finanzberater und Makler nach einem Sprung von der Trierer Römerbrücke vor drei Jahren auslöste, hat dazu geführt, dass die Ermittlungen gegen den Mann eingestellt wurden und die Staatsanwaltschaft die drei am Einsatz beteiligten Polizisten angeklagt hat .

Alle drei sagen zu Beginn des Prozesses aus. Sie schildern, wie sich der Einsatz am 8. Juni 2013 auf der Trierer Römerbrücke aus ihrer Sicht zugetragen hat. Und vor allem, warum sie gegen den 37-Jährigen, der sich selbst als sehr sportlich bezeichnet, derart massiv vorgegangen sind, wie es das Video belegt, das auch während der Verhandlung gezeigt wird.

Er habe unter Strom gestanden, erklärt der 36-jährige Polizeikommissar, warum er den Mann, der nach seinem Sprung von sich aus zu den Polizisten auf die Brücke gekommen war, angebrüllt habe. Nur Tage zuvor war damals ein 16-Jähriger in Konz von der Eisenbahnbrücke in die Mosel gesprungen, seine Leiche wurde Tage später aus dem Fluss geborgen. Er habe den Eindruck gehabt, der stark alkoholisierte Mann (bei einer Blutprobe wurden später 1,7 Promille festgestellt) sei suizidgefährdet gewesen, sagt der Polizist weiter."Etwas lauter geworden"

Daher habe er ihn fesseln wollen, um zu verhindern, dass er noch einmal springe. Dagegen habe sich der Mann gewehrt. Er, so der Polizist, habe den Eindruck gehabt, der 37-Jährige wolle ihn schlagen. Daraufhin habe er ihn zu dem auf der Straße stehenden Streifenwagen gezogen, mit dem Oberkörper auf die Motorhaube gedrückt und dann die Arme auf den Rücken gezogen, um ihn an den Händen zu fesseln. Seine Kollegin bestätigt, dass auch sie "etwas lauter geworden" sei, und dass auch sie den Eindruck gehabt habe, der Mann habe versucht, ihren Kollegen zu schlagen.

Auch der dritte Angeklagte, der während des Gerangels zwischen den Polizisten und dem 37-Jährigen zusammen mit einem anderen Beamten am Moselufer stand, um nach dem Brückenspringer zu suchen, will aus rund 80 Metern Entfernung unterhalb der Brücke diesen Schlag wahrgenommen haben. Zwar habe sein Kollege Zweifel gehabt, dass er das habe sehen können. Als er sich aber später bei dem mitangeklagten 36-Jährigen erkundigt habe, habe dieser bestätigt, dass der Mann versucht habe, ihn zu schlagen.

Staatsanwalt Christian Schmidt bezweifelt die Version der Polizisten. Der Mann habe sich nicht gewehrt, er sei sogar freiwillig zu den Beamten gegangen. Auch auf dem im Gerichtssaal gezeigten Handy-Video ist keine Gegenwehr des Mannes zu erkennen."Dummer-Jungen-Streich".

Der 37-Jährige macht zunächst einen sehr selbstsicheren Eindruck, als er von Richter Hans-Jürgen Ferring als Zeuge befragt wird. Die Verletzungen, die er durch das Drücken gegen das Brückengeländer und auf die Motorhaube des Streifenwagens davongetragen habe, seien nicht so relevant, sagt er. Auch die Polizeiaktion an sich, das Fesseln und das Verbringen in die Gewahrsamszelle der Trierer Polizeiinspektion, ärgerten ihn nicht. Dass er aber aus seiner Sicht zu Unrecht beschuldigt werde, Widerstand geleistet zu haben, könne er nicht hinnehmen. Den Brückensprung selbst bezeichnet er als "Dummen-Jungen-Streich".

Als der 37-Jährige dann aber von den Verteidigern der Polizisten in die Mangel genommen und der Lüge bezichtigt wird, weil er den Polizisten auf der Brücke gesagt habe, er habe jemanden aus der Mosel gezogen, wirkt der Zeuge zunehmend nervöser und unsicherer. Womöglich muss er bei einem weiteren Verhandlungstag noch einmal in den Zeugenstand.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort