Checkliste für den Herbst Sehen und gesehen werden – So kommen Fahrradfahrer sicher durch die dunkle Jahreszeit
Die Tage werden kürzer und bald sind wieder viele Fahrradfahrer im Dunkeln unterwegs. Was am Fahrrad Pflicht ist, welche Kleidung am meisten auffällt und was man lieber bleiben lassen sollte.
Fahrradfahren hält fit und ist gut für die Umwelt. Anders als im Sommer kommt es in der dunklen Jahreszeit jedoch häufiger zu Verkehrsunfällen, bei denen Fahrradfahrer übersehen werden. Laut der deutschen Prüfgesellschaft Dekra ereignet sich jeder fünfte Radunfall in Deutschland in der Dämmerung oder im Dunkeln. 2019 wurden bundesweit 16.000 Fahrradfahrer im Dunkeln angefahren und verletzt. 89 Fahrradfahrer kamen dabei ums Leben.
Warum Fahrradfahrer im Dunkeln kaum gesehen werden
Neun von Zehn Fahrradunfällen mit Fahrradfahrern passieren nicht etwa Außerorts, sondern Innerorts. Entgegenkommende Fahrzeuge, Straßenlaternen, Ampeln und Leuchtreklamen können für störende Lichtreflexionen sorgen und Autofahrer ablenken. Ist das eigene Fahrrad dann selbst nicht oder nicht ausreichend beleuchtet, geht man schnell in der Menge der Lichtquellen unter. Daher ist es als Fahrradfahrer besonders wichtig, mit Lichtern, Reflektoren und Warnwesten auf sich aufmerksam zu machen.
Diese Lichter sind am Fahrrad Pflicht
Da Fahrräder als Fahrzeuge gelten, müssen sie in Sachen Beleuchtung auch der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Verpflichtend sind ein weißer Frontscheinwerfer für Abblendlicht und ein weißer Front-Reflektor, der auch im Scheinwerfer eingebaut sein kann. Hinten müssen ebenfalls ein rotes Licht und ein roter Reflektor angebracht sein. Auch dort darf der Reflektor im Licht stecken.
Sowohl Lichter mit Dynamo als auch batteriebetriebene Lichter oder welche mit Akkus sind erlaubt. Diese können auch abnehmbar sein, müssen aber bei Einbruch der Dämmerung angebracht werden. LED-Lampen sind durch ihre bessere Leistung vor allem bei Dynamos zu empfehlen.
Die Pedale müssen auf beiden Seiten mit jeweils zwei Reflektoren ausgestattet sein. Bei den Reifen hat man drei Optionen. Entweder es sind jeweils zwei gegenüberliegende Reflektoren zwischen den Speichen angebracht, die Speichen selbst sind reflektierend oder die Reifen haben weiß reflektierende Streifen angebracht.
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.
So können Fahrradfahrer sich zusätzlich im Dunkeln sichtbar machen
Generell gilt: Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet, abgelenkt oder verwirrt werden, ist mehr auch besser. So können reflektierende Reifen und Speichenreflektoren kombiniert werden. Auch eine Stirnlampe kann für zusätzliches Licht sorgen.
Das wichtigste ist abgesehen vom Fahrrad selbst aber auffällige Kleidung. Jacken oder Hosen mit reflektierenden Elementen oder auffälligen Farben helfen deutlich dabei, erkannt zu werden. Wer nur dunkle Kleidung im Schrank hat, kann sich auch einer Warnweste bedienen. Auch ein Helm mit Reflektoren erhöht die Sichtbarkeit. Selbst helle Schuhe können im Scheinwerferlicht einen Unterschied machen.
Das ist am Fahrrad verboten
Auch für Fahrräder gilt: Wer Fernlichter oder Kopflampen nutzt, darf andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Blinker sind nur bei mehrspurigen Fahrrädern erlaubt. Die verpflichtenden Lichter und Reflektoren dürfen nicht durch Gepäck verdeckt sein. Außerdem sind blinkende Front- und Rückleuchten verboten.