Ratgeber Weltweite Reisewarnung: Was gilt für Stornierungen?

Mainz · Das gab es so noch nie: Die Reisetätigkeit kommt komplett zum Erliegen – spätestens mit der weltweiten Reisewarnung der Bundesregierung. Was Urlauber jetzt wissen müssen.

 Der Flugverkehr wird immer weiter eingeschränkt. Nun gilt eine weltweite Reisewarnung, die enorme Folgen für die Reisebranche hat.

Der Flugverkehr wird immer weiter eingeschränkt. Nun gilt eine weltweite Reisewarnung, die enorme Folgen für die Reisebranche hat.

Foto: dpa/Steve Parsons

(dpa) Nach Schweden sollen Deutsche aktuell ebenso wenig reisen wie nach Syrien. Etwas noch nie Dagewesenes ist geschehen: Die Bundesregierung hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen. Während die einen sich darauf vorbereiten, ihre Osterferien in Balkonien zu verbringen, fragen andere sich, was aus ihren bereits gebuchten Reisen wird. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was bedeutet die Reisewarnung für Stornierungen?

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz müssen kurz bevorstehende Pauschalreisen in der nächsten Zeit nun kostenlos storniert werden. Denn eine Reisewarnung sei reiserechtlich ein starkes Indiz für „ein unvermeidbares, außergewöhnliches Ereignis“. Das heißt: Reiseveranstalter müssen ihren Kunden nun den Reisepreis erstatten. Allerdings warnt die Branche vor existenzgefährdeden Belastungen. Durch die weltweite Reisewarnung werde die Stornierung erzwungen, so der Deutsche Reiseverband. Die erforderliche Liquidität für die Erstattungen sei aber vielfach nicht vorhanden. Der Verband fordert staatliche Beihilfen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Stornierung?

Wenn die Reise unmittelbar bevorsteht – also in wenigen Tagen starten würde.

Was aber, wenn der Urlaub erst in einigen Wochen stattfinden soll?

Noch ist offen, wie lange die Reisewarnung gelten wird. Daher mahnt die Verbraucherzentrale: Eine kostenlose Stornierung von Reisen, die erst in einigen Wochen oder Monaten stattfinden sollen, sei nicht in jedem Fall gerechtfertigt.

Wer eine Reise frühzeitig auf eigenes Risiko mit entsprechenden Stornokosten absagt, erhält diese später nur zurück, wenn zum Reisezeitpunkt immer noch eine Reisewarnung gilt oder es eine Einreisesperre gibt. Also: Am besten erst einmal abwarten, wie sich die Lage entwickelt. Die Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Kanzlei Karimi mahnt auch zu Vernunft und Solidarität. Reiseanbieter arbeiteten derzeit auf Hochtouren. „Voreilige Stornierungen helfen da kaum weiter. Umsichtiges Beobachten und Handeln ist jetzt die Devise.“

Was, wenn ich die Flüge selbst gebucht habe?

Derzeit wird der internationalen Flugverkehr heruntergefahren. Fluggesellschaften stellen die meisten Verbindungen ein. Wird ein Flug annulliert, bekommen Passagiere den Ticketpreis erstattet. Allerdings sind die üblichen Rechte auf Erstattungen bei Flugstreichungen oder Verspätungen für die Airlines nach Angaben des Welt-Airlineverbandes IATA aktuell aus finanziellen Gründen problematisch.

Viele Airlines bieten auch kostenlose Umbuchungen auf einen späteren Zeitpunkt an. Für den seltenen Fall, dass die gebuchte Flugverbindung aufrechterhalten bleibt, gilt: Wer von sich aus storniert, bekommt nur Steuern und Gebühren zurück, wie Juristin Sabine Fischer-Volk erklärt. Ratschlag: Abwarten, bis die Airline den Flug storniert.

Müssen Unterkünfte das Geld zurückzahlen?

Individuell gebuchte Unterkünfte müssen wegen der Reisewarnung nach Ansicht der Verbraucherzentrale ebenfalls nicht bezahlt werden, jedenfalls nach deutschem Recht. Generell gilt bei Übernachtungen aber ohnehin: Ist ein Hotel oder eine Ferienwohnung überhaupt nicht erreichbar, etwa wegen behördlicher Einschränkungen wie derzeit weltweit durch Corona, gibt es das Geld zurück. Bei Buchungen im Ausland müssen sich Verbraucher aber darauf einstellen, dass es im Einzelfall zu Streitigkeiten kommen kann.

Im Vorteil sind Reisende, die über Plattformen mit kulanten Stornierungsregeln gebucht haben. So bietet etwa Airbnb weltweit kostenlose Stornierung für alle Aufenthalte, die spätestens am 14. April beginnen sollten.

Was ist mit Reisen in Deutschland?

Die Voraussetzungen für eine kostenlose Stornierung sind laut Verbraucherzentrale dieselben wie bei einer Reise ins Ausland. Mit der Aufforderung des Bundesgesundheitsministeriums, Reisen im Inland zu unterlassen, liege „ein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand“ vor. Erst recht gelte dies für das vom Coronavirus besonders betroffene Gebiet, den Landkreis Heinsberg.

Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und den Bundesländern vom 16. März sollen Regelungen geschaffen werden, nach denen „Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden“.

Damit dürften Reiseveranstalter von sich aus bereits gezwungen sein, zahlreiche innerdeutsche Reisen abzusagen. Der Reisepreis ist dann in jedem Fall zu erstatten. Entsprechendes gilt für die Anbieter der Übernachtungsangebote, wenn diese von Individualreisenden gebucht wurden. Nach der Vereinbarung sollen zudem „Reisebusreisen“ verboten werden. Auch mit deren Absage ist der Reisepreis zu erstatten.

Was, wenn der Reiseveranstalter pleite geht?

Im Falle einer Insolvenz sind europäische Reiseveranstalter zwar insolvenzversichert. Ob der gesamte Reisepreis erstattet werden kann, hängt aber auch von der Zahl der Insolvenzen in einem Geschäftsjahr ab. Die nächsten Wochen sind entscheidend: Mehrere Touristikkonzerne wollen Staatshilfe in Anspruch nehmen und könnten so durch die Krise kommen.

Informationen rund um die Corona-Krise – zum Reisen, zu Verträgen mit Fitnessstudios, Abonnements, die nicht genutzt werden können oder zu unseriösen Angeboten, die im Netz unterwegs sind, erhalten Verbraucher montags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr in einer Telefonhotline der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unter 06131/28 48 969.

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