Rechnungshof kritisiert Mainzer Buchführung

Marode Landesbrücken, undurchsichtiges Finanzgebaren, das Budgetrecht des Parlamentes missachtet: Der Landesrechnungshof übt im zweiten Teil seines Jahresberichts scharfe Kritik an der amtierenden SPD-Landesregierung.

Mainz. Klaus Peter Behnke, in Trier wohnender Präsident des Rechnungshofes, gilt als höflicher Zeitgenosse, der meist gute Laune versprüht. Anderen vergeht allerdings das Lachen, wenn Behnke zum Rundumschlag ausholt. Was er am Mittwoch zu sagen hat, stößt etwa Ministerpräsident Kurt Beck sauer auf. Sichtlich genervt versucht Beck, die Kritik der unabhängigen Prüfer, von der er schon im Januar bei der Vorstellung des ersten Teils des Jahresberichts reichlich einstecken musste, zu entkräften.

"Unser roter Faden ist die Aushöhlung des Budgetrechts des Parlamentes", moniert Behnke. Wenn der Landtag vernünftig über die Finanzpolitik entscheiden und die Herausforderung meistern wolle, die Schuldenbremse einzuhalten, brauche er belastbare Zahlen. Doch in wichtigen Bereichen fehle Transparenz (Einzelbeispiele unten).

Häufig sei dem Parlament keine Kontrolle möglich gewesen. Selbst die Prüfer hätten sich durch Akten wühlen müssen, um die komplizierten Sachverhalte zu verstehen, sagt Behnke. Man habe etwa herausgefunden, dass durch das Aktivieren von Vermögen kurzfristige Einnahmen erzielt worden seien, aber jahrzehntelange Belastungen für den Landeshaushalt durch Zahlungsverpflichtungen in einer Größenordnung von zwei Milliarden Euro die Folge seien. Diese Belastungen würden dem Parlament nicht aufgezeigt.

Die CDU spricht von einer "vernichtenden Kritik" und fordert: "Schluss mit Schuldenkassen am Parlament vorbei und eigenmächtigem Regierungshandeln". Die Finanzierung von Landesprojekten müsse seriös werden. Der Bund der Steuerzahler sieht "eine schleichende Entmachtung des Parlaments in seinem Königsrecht, der Budgethoheit". Von "kontroversen öffentlichen Diskussionen seit längerem" spricht hingegen die SPD. Beim Pensionsfonds genügten die Ansichten des Hofes "konsolidierenden, investiven und vorsorgenden Aspekten nicht". Eine fehlende gesetzliche Grundlage beim Liquiditätspool sei "nicht erkennbar".

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