Rechnungshof: Sonderzulagen für Abgeordnete zulässig

Die Sonderzulagen für rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete, die eine besondere Aufgabe erfüllen, sind laut Landesrechnungshof rechtlich zulässig und unproblematisch. Landtagspräsident Joachim Mertes bezeichnet die Zahlungen als "transparent und angemessen".

Mainz. Jedem Abgeordneten des Landes stehen monatlich genau festgelegte Vergütungen zu (siehe Extra). Darüber hinaus erhalten einige Parlamentarier der Fraktionen von SPD, CDU und FDP Funktionszulagen, die öffentlich in die Kritik geraten sind, weil sie angeblich verfassungswidrig sind (der TV berichtete). Diese Zusatz-Zahlungen sind im Fraktionsgesetz geregelt.

Landtagspräsident: Zahlungen angemessen



Landtagspräsident Joachim Mertes weist die seiner Ansicht nach ungerechtfertigte Kritik zurück. Sie sei "der Versuch einer unangemessenen Skandalisierung", sagt er. Die Funktionszulagen seien zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Ausnahme, aber damit keinesfalls unzulässig. Im Gegenteil habe das Bundesverfassungsgericht selbst in der Entwicklung seiner Rechtsprechung die Zulässigkeit von Funktionszulagen zunehmend erweitert und anerkannt und vor allem nicht untersagt, diese aus Fraktionsmitteln - also Steuergeld - zu zahlen.

Der in Speyer ansässige, unabhängige Landesrechnungshof prüft die Rechnungslegung der Fraktionen und damit die Funktionszulagen jährlich und hat letztere in der Vergangenheit nicht beanstandet. "Wir sehen keine Problematik für Rheinland-Pfalz", sagt auf TV-Anfrage Pressesprecher Arno Strunk. Wichtig seien klare Aufgabenabgrenzungen zwischen den Sonderfunktionen und der normalen Abgeordnetentätigkeit. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 betreffe Thüringen und sei nicht auf Rheinland-Pfalz übertragbar.

Aus der Region Trier erhalten mehrere Abgeordnete Funktionszulagen. Bei der CDU bekommt etwa der stellvertretende Fraktionschef Alexander Licht für diesen Posten und die damit verbundenen Zusatzaufgaben 1819 Euro monatlich. "Dafür ist ein großes Pensum zu leisten, auch am Wochenende", sagt der Brauneberger. Er ärgert sich über Unterstellungen, Politiker seien überbezahlt. "In jedem Betrieb werden Führungskräfte besser bezahlt als in der Politik."

Auf eine Aufwandsentschädigung von 250 Euro, wie sie die Wittlicherin Elfriede Meurer als Leiterin des CDU-Arbeitskreises (AK) Petitionen bekommt und wie sie ihm als AK-Leiter Wirtschaft ebenfalls zustünde, verzichtet Alexander Licht. Der Dauner CDU-Mann Herbert Schneiders erhält - steuerfrei - als Vorsitzender des Rechtsausschusses 230 Euro, ebenso wie SPD-Kollegin Astrid Schmitt, die dem Haushaltsausschuss vorsteht.

Bei den Sozialdemokraten leitet Monika Fink (Bitburg-Prüm) den AK Landwirtschaft/Weinbau, wofür sie monatlich 230 Euro erhält. Ingeborg Sahler-Fesel (Schweich) steht die gleiche Summe als AK-Leiterin Gleichstellung/Frauenförderung zu. "Das deckt bei den zahlreichen Terminen, die ich wahrnehmen muss, noch nicht mal die Fahrtkosten", sagt Sahler-Fesel. EXTRA Was Abgeordnete verdienen: Die monatlichen Bezüge von Landtagsabgeordneten sind im Abgeordnetengesetz des Landes geregelt. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Diät: 5459 Euro Kostenpauschale: 1121 Euro (für Wahlkreisbetreuung, Büro, Porto, Telefon) Tagesgeldpauschale: 281 Euro (für die Teilnahme an Plenar-, Ausschuss- oder Fraktionssitzungen in Mainz) Fahrtkostenpauschale: Sie bemisst sich nach der Entfernung des Wohnortes des Abgeordneten von Mainz. Bis 90 Kilometer gibt es zum Beispiel 268 Euro pro Monat, bis 130 Kilometer 400 Euro, bis 150 Kilometer 465 Euro. (fcg)

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