Recht auf Auskunft

Wie groß wird der Anbau, den mein Nachbar plant? Was steht in den Genehmigungs-Unterlagen für die neue Ortsmitte? Mit solchen Fragen läuft der Normalbürger bei Behörden bisher meist gegen die Wand. Der Landtag berät zwei Gesetze, die das Informationsrecht von Bürgern und Verbrauchern stärken sollen.

Mainz. (ren) Es wird Zeit. Einen gesetzlich garantierten Zugang zu amtlichen Informationen hatte 1998 die damalige rot-grüne Koalition in Berlin versprochen. Acht Jahre dauerte es bis zum "Informations-Freiheitsgesetz" des Bundes. Mit ähnlichen Landesgesetzen waren acht Länder schneller als Rheinland-Pfalz. Gestern verabschiedete der Landtag einen Entwurf der SPD-Fraktion, mit Zustimmung von CDU und Stimmenthaltung der FDP.

Voraussichtlich ab Januar 2009 kann jeder ohne spezielle Begründung einen formlosen Antrag auf Auskunft bei Behörden des Landes und den Kommunen stellen. Das kann schriftlich, mündlich, am Telefon oder per E-Mail geschehen. Die Behörde muss "unverzüglich" antworten oder Akteneinsicht gewähren, spätestens aber innerhalb eines Monats. Auskunft geben müssen Gemeinden, Verbandsgemeinden, Städte, Landkreise, Landesbehörden, auch Landtag und Rechnungshof. Ausgenommen sind der Verfassungsschutz, die Wirtschaftskammern IHK und HWK, die Sparkassen und öffentlich-rechtliche Sendeanstalten.

Einfache Auskünfte und kurze Akteneinsicht bleiben kostenlos. Hat aber eine Behörde mehr als 45 Minuten Aufwand, werden Gebühren zwischen 25 und 500 Euro fällig. Ausnahmen schränken das Informationsrecht ein: wenn dadurch Entscheidungsvorgänge in der Behörde gestört oder strafrechtliche Ermittlungen behindert würden. Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden nur herausgegeben, wenn die Betroffenen dem zustimmen.

Auch das vom Umweltministerium vorgelegte "Verbraucher-Informationsgesetz" dürfte die Behörden nicht überfordern: Für Auskünfte zu Lebens- und Futtermitteln gilt bereits seit 1. Mai ein Bundesgesetz auch für die Landesbehörden. Seither erreichten neun Anfragen das Landesuntersuchungsamt, unter anderem zu Pestiziden in Weintrauben oder Bakterien in Räucherlachs. Das Landesgesetz, das gestern erstmals im Parlament beraten wurde, dehnt die Auskunftspflicht auf die Kommunen aus.

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