Rechtsfrieden auch ohne Richter

TRIER. Seit 1995 kümmert sich in der Region Trier der Verein "Handschlag" um den "Täter-Opfer-Ausgleich" bei Straftaten. In mehr als tausend Fällen ist es seither gelungen, Täter und Opfer nach der Tat in Kontakt zu bringen – ein meist für beide Seiten hilfreicher Vorgang.

Im Büro von Rita Alexas steht ein runder Tisch. Das unscheinbare Möbelstück hat einen beachtlichen Symbolwert. Denn an diesem Tisch treffen sich Menschen, die normalerweise auf streng entgegengesetzten Seiten zu finden sind: Straftäter und ihre Opfer. Seit der Gesetzgeber das Instrument des Täter-Opfer-Ausgleichs eingeführt hat, nehmen die entsprechenden Verfahren stetig zu. 48 geschlossene Akten konnte der Verein "Handschlag" in seinem Gründungsjahr 1995 vermelden, in den vergangenen Jahren lag der Durchschnitt bei rund 280 Fällen. Wiedergutmachung für das Opfer

"Wir wollen zur Befriedung zwischen zwei Parteien beitragen", sagt Rita Alexas von der Arbeitsgemeinschaft Starthilfe, dem "Mutterschiff" von Handschlag e.V. Im Strafprozess komme es selten zu einer echten Begegnung von Opfer und Täter. "Wenn ihre Aussage vor Gericht nicht benötigt wird, erfahren die Opfer oft nicht einmal von der Verurteilung", so die Erfahrung der Diplom-Psychologin. Von einer praktischen Wiedergutmachung gar nicht zu reden. Beim Täter-Opfer-Ausgleich ist das anders. Von der förmlichen Entschuldigung über ein gemeinsames Gespräch oder eine praktische "Ausgleichsleistung" bis hin zu Schmerzensgeld für das Opfer ist alles möglich. Nicht immer kommt es dabei zum direkten Kontakt. Manche Opfer nehmen eine Entschuldigung oder eine Entschädigung dankend an, scheuen aber vor einem Gespräch zurück. Bei anderen ist es genau umgekehrt. Sie wollen keine materielle Leistung, suchen aber das Gespräch, "um ihrem Unmut Luft zu machen und dem Täter zeigen zu können, was er angerichtet hat" (Alexas). Vier ausgebildete Mitarbeiter kümmern sich bei "Handschlag" darum, dass der Kontakt in geregelten Bahnen verläuft - und mit der nötigen Sensibilität. Ein Vorgang wie kürzlich in einem Moseldorf, wo ein reuiger Straftäter bei einer zuvor von ihm überfallenen älteren Dame klingelte und unabsichtlich für Angst und Schrecken sorgte, ist bei "Handschlag" nicht denkbar. Die Mitarbeiter nehmen vorher Kontakt auf und fragen, ob und in welcher Form ein Täter-Opfer-Ausgleich erwünscht ist. Dabei ist die Rentnerin, die "ihren" Dieb zum Straßenfegen vor der Haustür bittet, ebenso schon vorgekommen wie der ehemalige KZ-Häftling, der mit einem jugendlichen Nazi-Parolenschmierer einfach nur reden wollte. Der junge Mann sei nach dem Gespräch "sichtlich beeindruckt nach Hause gegangen", erinnert sich Rita Alexas. Ein Erfolgserlebnis für die Konfliktschlichter. Kapitalverbrechen sind im Normalfall für ein Ausgleichsverfahren nicht geeignet. Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung machen das Gros der Delikte aus. Oft sind Täter und Opfer in einem noch recht jugendlichen Alter, häufig landen auch Nachbarschafts- und "Dorfstreitigkeiten" bei "Handschlag". Mobbing unter Schülern, Schlägereien, Beleidigungen: Oft kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen, wenn der Täter-Opfer-Ausgleich für Frieden gesorgt hat. Insoweit zahlt sich die Schlichtung auch für den Täter aus. Erkennt er seine Schuld an und zeigt tätige Reue, bleibt ihm bei kleineren Delikten meist das Gerichtsverfahren und eine mögliche Vorstrafe erspart. Kommt es trotzdem zur Hauptverhandlung, kann sich seine Bereitschaft zumindest strafmildernd auswirken. Für Triers Leitenden Oberstaatsanwalt Horst Roos ist der Täter-Opfer-Ausgleich ein "ausgesprochen wichtiges Instrument". Er sorge dafür, "dass nur noch zur Verhandlung kommt, was wirklich vor Gericht gehört: Taten mit hohem kriminellen Unwertgehalt". Wann immer es möglich ist, schaltet die Anklagebehörde im Laufe ihrer Ermittlungen "Handschlag" ein - in zwei von drei Fällen mit Erfolg. Bei jugendlichen Tätern liegt die Erfolgsquote sogar bei 93 Prozent. "So kann sich die Justiz auf die wichtigsten Aufgaben konzentrieren", sagt Roos. Im Gegenzug trägt Justitia aber auch zur Finanzierung der hilfreichen Einrichtung bei: "Handschlag" stützt sich finanziell auf Einnahmen aus Buß- und Auflagengeldern.

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