Rekord: 4000 Steuersünder zeigen sich in Rheinland-Pfalz selbst an

Trier/Mainz · Steuerbetrüger können straffrei ausgehen, wenn sie rechtzeitig und vollständig ihre Vergehen dem Finanzamt beichten. Mehr als 4000 Sünder haben das in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz genutzt, so viele wie noch nie.

Die rheinland-pfälzische Finanzverwaltung meldet einen neuen Rekord bei den steuerlichen Selbstanzeigen. Die 4000er Marke wurde erstmals geknackt. So viele Menschen haben also dem Finanzamt Kapitalerträge nachgemeldet, die auf Konten im Ausland schlummern. Dem Fiskus sind dadurch bislang 127 Millionen Euro Abschlagszahlungen auf die zu erwartende Steuerschuld nachgezahlt worden. In der Region Trier haben sich 2014 bislang 734 Steuerhinterzieher beim Finanzamt Trier nachträglich erklärt. Das Gros der reumütigen Bürger hatte sein Geld in Luxemburg (542 Fälle) und in der Schweiz (193 Fälle) angelegt. Seit 2010 hat das Finanzamt Trier durch 1201 Selbstanzeigen rund 40 Millionen Euro an Steuermehreinnahmen erzielt.

Für Jürgen Kentenich, Chef des Finanzamtes Trier, ist die Flut der Selbstanzeigen in diesem Jahr nicht erstaunlich: "Die Banken aus Luxemburg verlangen inzwischen von ihren Privatanlegern eine Bescheinigung, die belegt, dass sie ihre Beträge auch beim Finanzamt anmelden." Da die Banken nicht mehr mitspielten, fehle den Steuerhinterziehern der wichtigste Partner.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) sagt dem Volksfreund: "Meines Erachtens nach ist der Anstieg der Selbstanzeigen mit der breiten politischen Diskussion, den verschärften Fahndungsmaßnahmen und der bevorstehenden Verschärfung der strafbefreienden Selbstanzeige zu erklären." Damit spielt Ahnen darauf an, dass es ab Januar für Steuerbetrüger teurer wird, mit einer Selbstanzeige straffrei davonzukommen. Die Grenze, bis zu der Steuerhinterziehung ohne Zuschlag bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, sinkt von 50.000 auf 25.000 Euro. Der Chef des Trierer Finanzamtes geht davon aus, dass der Boom der Selbstanzeigen anhalten wird. Neben der verschärften Gesetzgebung zeichne sich eine erweiterte Form des Informationsaustausches zwischen den Ländern ab, so dass Vermögen nicht mehr unerkannt blieben, begründet Jürgen Kentenich.

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