Rheinland-pfälzische Polizei darf bald mehr filmen und fragen

Mainz · Die Ampelkoalition investiert mehr als 480.000 Euro in die Sicherheit. Nicht alle Vorschläge landen in einer Änderung des Gesetzes.

"Terrorismus, Einbrüche, rechtsextremistische Straftaten." Wolfgang Schwarz (SPD), Monika Becker (FDP) und Pia Schellhammer (Grüne) zählen die Probleme auf, mit denen die Polizisten im Land immer häufiger zu kämpfen haben. Auch um den Beamten neue Freiheiten zu schaffen, ändert die Ampelkoalition das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Der TV berichtete bereits am 13. April exklusiv über geplante Änderungen . Offiziell hat die Ampel diese nun bestätigt. Ein Überblick, was die drei Parteien vorhaben.

Was soll sich ändern?

Der Entwurf der Ampelfraktionen sieht mehr Videoüberwachung vor, elektrische Kennzeichen-Lesegeräte sowie den flächendeckenden Einsatz von Bodycams (Körperkameras) im öffentlichen Raum bei einer Gefahr für Leib und Leben. Gefährder kann die Polizei künftig nach Richter-Entscheidung leichter beschatten und bei gewissen Bedrohungen persönliche Daten abfragen.

Wann darf die Polizei bei Großveranstaltungen filmen?

Geht es nach dem Gesetzentwurf, kann die Polizei künftig bei Großveranstaltungen mit mehr als 500 Besuchern vorsorglich zum Schutz filmen - wie bei Weinfesten, Weihnachtsmärkten und Karnevalsumzügen. Umstritten soll in der Koalition die Höhe der Besucher gewesen sein. Die FDP soll eine höhere Zahl gewünscht haben. Die Aufnahmen muss die Polizei unverzüglich löschen, sofern diese nicht dazu beitragen, eine Straftat zu verfolgen.

Was ändert sich mit der Kennzeichen-Überwachung?

Derzeit sucht die Polizei flüchtende Kriminelle noch mit Auge, Bleistift und Notizblock. Lesegeräte sollen ihnen künftig die Arbeit erleichtern und Nummernschilder anlassbezogen erfassen - wie nach einem Terrorangriff, Einbruch oder Banküberfall. Aufzeichnungen sollen nach dem Datenabgleich umgehend gelöscht werden.

Wann darf die Polizei mehr persönliche Daten erfragen?

Wenn jemand vermisst wird, mit einem Amoklauf droht oder ankündigt, sich selbst umzubringen, kann die Polizei künftig persönliche Daten bei Telekommunikationsunternehmen erfragen. Dazu zählen beispielsweise Name, Anschrift und E-Mail-Adresse. Um Anhaltspunkte zu finden, kann die Polizei in solchen Fällen auch die Pin-Nummer oder Anmeldedaten der Betroffenen erhalten - darüber muss aber ein Richter entscheiden.

Welche Kosten kommen auf das Land zu?

Die Kennzeichenlesegeräte sollen gut 350.000 Euro kosten. 135.000 Euro kommen durch 150 neue Bodycams dazu. Mindestens 18 Euro Entschädigung je angefragtem Kundendatensatz soll es kosten, wenn die Polizei bei Telekommunikationsunternehmen die Bestandsdaten abfragt.

Was fiel bei den Beratungen des Gesetzes vom Tisch?

Der Vorschlag, dass Polizisten bei nächtlichen Ruhestörungen wegen zu lauter Musik die Wohnung betreten können, um möglicherweise die Anlage zu beschlagnahmen, findet sich nicht im Gesetz wieder. Die Fraktionen beharrten auf den Schutz der Wohnung. Ebenso wenig taucht im Gesetz die elektrische Fußfessel auf, um der Gewalt von Gefährdern vorzubeugen.

Wie reagieren Opposition und Datenschützer auf den Entwurf?

Die Videoüberwachung nur bei Großveranstaltungen anzustreben, sei "ein schlechter Kompromiss", sagt CDU-Innenexperte Matthias Lammert. Er vermisst die Fußfessel und fordert, dass die Polizisten die Bodycams auch in Wohnungen einsetzen dürfen. Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann nennt die Änderungen der drei Ampelparteien "rechtsstaatlich tragbar". Info

Wie es mit dem Gesetz weitergeht

Den Gesetzentwurf haben die Ampelparteien von SPD, FDP und Grünen nun öffentlich vorgestellt. Damit treten die Änderungen aber noch nicht in Kraft. In der kommenden Woche soll der Entwurf erstmals im rheinland-pfälzischen Landtag zur Diskussion stehen. Danach geht er in die Ausschüsse, wo es noch eine Anhörung mit Experten geben könnte. Ziel der Ampelkoalition ist es, dass das Parlament noch vor der Sommerpause mehrheitlich darüber abstimmt. Der Gesetzentwurf beinhaltet noch weitere Änderungen. Wer einen Platzverweis der Polizei künftig ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen. Bei häuslicher Gewalt darf die Polizei außerdem leichter einen Wohnungsverweis aussprechen.

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