Rheinland-Pfalz attackiert Hessen wegen der Nachtflug-Ausnahmen

Mainz (dpa) · Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Lewentz ist sauer auf die hessische Landesregierung. Aus seiner Sicht werden trotz Nachtflugverbots in Frankfurt zu viele Ausnahmen davon genehmigt.

Wegen des Fluglärms im Rhein-Main-Gebiet steuert Rheinland-Pfalz verstärkt auf Konfrontationskurs zu Hessen. Verkehrsminister Roger Lewentz (SPD) attackierte am Donnerstag die schwarz-gelbe Landesregierung in Wiesbaden wegen der Sondergenehmigungen für Nachtflüge am Frankfurter Airport. Zwischen April und September habe es trotz des Nachtflugverbots 822 Ausnahmen gegeben, sagte Lewentz im Landtag in Mainz. Auch zwischen 22.00 und 23.00 Uhr sowie zwischen 5.00 und 6.00 Uhr seien es mit 12 187 und 7584 Flügen zu viele gewesen.

Der Verkehrsminister zeigte sich verwundert darüber, dass für bestimmte Konzerte des Rheingau-Musik-Festivals die Flugrouten geändert worden seien. Claus Wisser, Unternehmer und Mitgründer des Festivals, hatte dem Hessischen Rundfunk kürzlich gesagt: „Auch überm Rheingau gibt es schon relativ viel Fluglärm, so dass wir für wichtige Konzerte manchmal auch schon gebeten haben, die Flugrouten zu ändern, das ist uns auch schon ein paar Mal gelungen.“ Lewentz kritisierte: „Das ist doch ein Verhalten, das muss doch der Bürger als Schlag ins Gesicht empfinden.“

Der designierte SPD-Landeschef forderte eine Obergrenze für alle Flüge, alternative Flugrouten und -verfahren sowie einen besseren Lärmschutz. „Der Lärmaktionsplan darf nicht an der Grenze des Landes Hessen enden.“ Der CDU-Abgeordnete Wolfgang Reichel sagte, er sei wegen des Fluglärms sogar umgezogen. Die Grünen-Abgeordnete Jutta Blatzheim-Roegler verlangte eine bundesweite gesetzliche Nachtruhe zwischen 22.00 und 6.00 Uhr. Nach dem Willen der SPD-Fraktionen von Hessen und Rheinland-Pfalz sollen die Bürger künftig am Festlegen von Flugrouten beteiligt werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im April den Ausbau des Frankfurter Flughafens für zulässig erachtet, zugleich aber ein Nachtflugverbot zwischen 23.00 und 5.00 Uhr bestätigt. Hessen hat die Ausnahmen als legal verteidigt. Ausnahmeflüge darf es etwa wegen schlechten Wetters oder aus sonstigen Sicherheitsgründen geben.

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