Pflegeheime Rheinland-Pfalz lockert strenge Maskenpflicht in Pflegeheimen
Trier · Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium sieht derzeit keine Notwendigkeit, dass Bewohner von Pflegeheimen auch in Gemeinschaftsräumen eine FFP2-Maske tragen müssen. Damit stellt sich das Land gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
06.10.2022
, 17:58 Uhr
Laut Infektionsschutzgesetz müssen Bewohner in Pflegeheimen, sobald sie sich außerhalb ihrer Zimmer befinden, eine FFP2-Maske tragen. Das gilt auch für Betreute in Wohngruppen oder Beschäftigte in Behindertenwerkstätten. Die neuen Regeln sehen vor, dass Pflegeheimbewohner grundsätzlich FFP2-Masken tragen müssen, außer „in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“.