Pflegeheime Rheinland-Pfalz lockert strenge Maskenpflicht in Pflegeheimen

Trier · Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium sieht derzeit keine Notwendigkeit, dass Bewohner von Pflegeheimen auch in Gemeinschaftsräumen eine FFP2-Maske tragen müssen. Damit stellt sich das Land gegen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

Bewohner von Pflegeheimen dürfen nur in ihren Zimmern die FFP2-Maske ausziehen. Foto: dpa

Bewohner von Pflegeheimen dürfen nur in ihren Zimmern die FFP2-Maske ausziehen. Foto: dpa

Foto: dpa/Daniel Karmann

Laut Infektionsschutzgesetz müssen Bewohner in Pflegeheimen, sobald sie sich außerhalb ihrer Zimmer befinden, eine FFP2-Maske tragen. Das gilt auch für Betreute in Wohngruppen oder Beschäftigte in Behindertenwerkstätten. Die neuen Regeln sehen vor, dass Pflegeheimbewohner grundsätzlich FFP2-Masken tragen müssen, außer „in den für ihren dauerhaften Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten“.