Rheinland-Pfalz und das Saarland starten Gesetzgebung für Nationalpark - Eröffnung am 1. Januar 2015

Mainz · Der geplante Nationalpark Hunsrück-Hochwald soll im Herbst vom Landtag gesetzlich beschlossen werden. Heute haben die Kabinette von Rheinland-Pfalz und dem Saarland das Gesetzgebungsverfahren gestartet. Die CDU hält das Projekt für überflüssig.

Der bundesweit erste länderübergreifende Nationalpark, der im Januar 2015 öffnen soll, nimmt immer mehr Gestalt an. Sowohl in Rheinland-Pfalz als auch im Saarland, wo ein kleiner Teil des Schutzgebietes liegen soll, haben die Ministerräte die Entwürfe für einen Staatsvertrag und die entsprechenden Landesgesetze gebilligt. "Damit setzen wir um, was wir mit der Region im Landeskonzept erarbeitet und abgestimmt haben", erklärt Umweltministerin Ulrike Höfken.

Der Grünen ist die Vorfreude über eines der wichtigsten Vorhaben der Landesregierung in dieser Wahlperiode anzumerken. Auch Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) ist voll des Lobes. Für sie ist der Nationalpark "ein Leuchtturmprojekt mit Signalwirkung über die Region hinaus".

Der Nationalpark umfasst rund 10.000 Hektar Waldfläche und soll zum Rückzugs- und Lebensraum für Wildkatze, Schwarzstorch und Fledermaus werden. Für das Land ist es der zentrale Beitrag, um die nationale Biodiversitätsstrategie zu erfüllen. Diese sieht vor, dass sich auf zehn Prozent der Staatswaldfläche die Natur frei entwickeln kann.

Fünf Millionen Euro Kosten

Umweltministerin Höfken rechnet mit Kosten von fünf bis sechs Millionen Euro jährlich für Personal und Unterhalt. Das Saarland soll einen Anteil von 310.000 Euro tragen. Die Entwürfe eines Staatsvertrages und eines Nationalparkgesetzes enthalten alle wesentlichen Rechtsvorschriften, die für die Errichtung und Unterhaltung des Parks erforderlich sind. Dazu zählen Gebietsabgrenzungen, Regelungen zur Entwicklung im Park, die Aufstellung des Wegeplans oder die Organisation des Nationalparkamtes. Es wird auch beschrieben, wie die Region mitwirken kann und welche Maßnahmen der Regionalentwicklung geplant sind. Das Gesetz sieht etwa vor, dass sich die beteiligten Kommunen in der Region künftig "Nationalparklandkreis" oder "Nationalparkgemeinde" nennen dürfen.

In den Gremien des Schutzgebietes müssen Bürger vertreten sein. Vorgesehen ist für sie ein Stimmanteil von 20 Prozent. Die kommunale Nationalparkversammlung, in der die Bürger mitwirken, muss zum Beispiel dem Wegeplan oder dem Nationalparkplan zustimmen. "Hier entsteht ein Bürgernationalpark", freut sich Ministerin Höfken. Auch Daniel Köbler, Fraktionschef der Grünen im Landtag, unterstreicht die "vorbildliche Beteiligung der betroffenen Bevölkerung und der Kommunen". Der Nationalpark sei "ein Meilenstein für mehr biologische Vielfalt in Rheinland-Pfalz". Die CDU-Opposition bleibt bei ihrer Kritik, das Projekt sei zu teuer und überflüssig.

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