36 Millionen Grundstücke Umstrittene Grundsteuererklärung: Wird die Frist zur Abgabe verlängert?

Trier · Viele Rheinland-Pfälzer haben immer noch keine Grundsteuererklärung abgegeben. Dabei läuft die Abgabefrist langsam aus. Wird die Frist doch noch verlängert?

 Viele rheinland-pfälzische Häusle- und Grundstücksbesitzer haben ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben.

Viele rheinland-pfälzische Häusle- und Grundstücksbesitzer haben ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Knapp vier Wochen vor Ablauf der Frist haben offenbar noch immer viele rheinland-pfälzische Eigentümer von Grundbesitz ihre Grundsteuererklärung nicht abgegeben. Das komplizierte Verfahren überfordere viele Bürger, und die Online-Erklärungen über das Internetportal Elster seien teils schwierig, kritisiert die CDU-Landtagsabgeordnete Karina Wächter. „Die Landesregierung hat ein Bürokratiemonster erschaffen, das viele Menschen verunsichert und vor große Hürden stellt“, sagt die Finanzexpertin aus Bernkastel-Kues. Wächter fordert eine Verlängerung der Abgabefrist von Ende Oktober 2022 auf Ende März 2023. Die Fristverlängerung nehme Druck von den Bürgern und entlaste die aktuell wegen zahlreicher Anfragen völlig überlasteten Finanzämter.

Verlängerung der Abgabefrist für Grundsteuererklärung gefordert

Nach einer Mitteilung des Landesamts für Steuern müssen rein rechnerisch infolge der Grundsteuerreform 2,5 Millionen Grundstückseigentümer landesweit ihre Erklärungen abgeben. Bis Anfang Oktober seien 32 Prozent der Abgabepflicht nachgekommen – die meisten davon über die Steuerplattform Elster.

Derweil sollen die ersten auf der Grundlage des neuen Bewertungsrechts erstellten Bescheide über den sogenannten Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag schon ab Mitte Oktober an die Eigentümer verschickt werden. Wegen „der sehr hohen Auslastung der Finanzämter“ bittet das Landesamt für Steuern die Empfänger der Bescheide darum, von Nachfragen abzusehen. In Fällen, in denen die Abgabefrist versäumt wurde, werde voraussichtlich ab Ende Februar 2023 ein Erinnerungsschreiben versandt, heißt es.

Reform der Grundsteuer: 36 Millionen Grundstücke in Deutschland müssen neu bewertet werden

Die sogenannte Feststellungserklärung hängt mit der vor mehr als zwei Jahren beschlossenen Reform der Grundsteuer zusammen. Ab 2025 soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Vorher müssen fast 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden. Das geschieht auf Grundlage der Angaben, die die Eigentümer nun einreichen müssen.

Zuletzt hatte sich auch die rheinland-pfälzische Steuerberaterkammer für eine Fristverlängerung zur Abgabe der Grundsteuererklärung ausgesprochen. Kammerpräsident Walter Sesterhenn sagte, es sei für Steuerberater sehr aufwendig, die Unterlagen vollständig und richtig zusammenzustellen.

Eine Anleitung zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung gibt es unter der Internetadresse www.fin-rlp.de/grundsteuer

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