Wohnungsmarkt Ferienwohnung via Internet: Mehr Kommunen in Rheinland-Pfalz führen Regeln ein

Ferienwohnungen über Internet-Portale wie Airbnb sind bei Reisenden beliebt. Kritiker sehen in den privaten Unterkünften ein Problem für den Wohnungsmarkt. Trier will dagegen steuern - so wie auch manche andere Städte in Rheinland-Pfalz. Aber nicht alle sehen Bedarf hierfür. Ein Überblick.

RLP: Trier, Mainz und andere Städte führen Regeln für Ferienwohnungen via Internet ein​
Foto: dpa/Jens Kalaene

145 Euro pro Nacht für eine „Zweizimmer-Designerwohnung“ in der Mainzer Altstadt - solche Angebote findet man im Internet. Für Reisende bieten private Ferienwohnungen eine Alternative zum Hotel, für Gastgeber und Vermieter die Möglichkeit eines zusätzlichen Einkommens. Nicht überall werden die Angebote jedoch ohne Vorbehalte gesehen. In Mainz und in weiteren Städten in Rheinland-Pfalz gibt es mittlerweile Satzungen gegen eine sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum, etwa durch Kurzzeitvermietungen über Online-Portale oder durch Leerstand. „Airbnb und Ferienwohnungen vermindern das Potenzial an bezahlbarem Wohnraum für Wohnungssuchende“, sagte Franz Obst, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Rheinland-Pfalz, der Deutschen Presse-Agentur.

Wie groß der Einfluss von Ferienwohnungen auf steigende Mieten sei, könne Obst zwar nicht sagen. „Tatsache ist jedenfalls, dass das Profitinteresse der Vermieter, die teilweise einzelne Zimmer von Wohnungen für kurze Zeit vermieten, der Wohnungsknappheit Vorschub leistet“, sagte Obst. In Rheinland-Pfalz gelte dies insbesondere für Universitätsstädte wie Mainz, Trier und Koblenz. Ebenso seien infrastrukturell und wirtschaftlich wichtige Städte betroffen.

So wollen Mainz, Trier und Speyer mehr Wohnraum sichern

Als touristisch besonders gefragte Städte haben Mainz, Trier und Speyer Satzungen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum verabschiedet. Wer in Mainz eine Wohnung für mehr als zwölf Wochen im Jahr an Urlauberinnen und Urlauber vermieten möchte, braucht nach der Satzung, die seit April in Kraft ist, eine Genehmigung der Stadt. Zudem verbietet die Regulierung es, Wohnungen länger als ein halbes Jahr lang leerstehen zu lassen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro.

Eine ähnliche Satzung soll in Trier ab 2023 in Kraft treten, wie volksfreund.de jüngst berichtete. Diese verbietet es ebenfalls, Wohnungen länger als insgesamt zwölf Wochen im Jahr als Ferienwohnung anzubieten. Nicht zulässig ist es, Wohnungen länger als ein halbes Jahr leerstehen zu lassen oder Wohnraum zu mehr als 50 Prozent der Fläche „für gewerbliche oder berufliche Zwecke“ zu nutzen.

Auch der Stadtrat von Speyer verabschiedete im Juli eine ähnliche Zweckentfremdungssatzung wie Mainz und Trier. Eine Sprecherin der Stadt verwies auf eine angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt sowie steigende Miet- und Kaufpreise. Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen sei die Suche erschwert, weshalb der Wohnraum, der ausschließlich für touristische Zwecke vermietet wird, begrenzt werden müsse.

Die Satzungen der Kommunen werden durch das 2020 verabschiedete Landesgesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ermöglicht. Das Gesetz soll verhindern, dass bestehender Wohnraum „durch lukrative Zweckentfremdung oder Leerstand bzw. Verfall“ dem Markt entzogen wird. Voraussetzung für eine solche Satzung ist, dass „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen“ in den Kommunen besonders gefährdet ist. Ähnliche Gesetze gibt es in sieben weiteren Bundesländern.

Warum Koblenz und Worms keinen Bedarf an Änderungen sieht

Andere Kommunen sehen dagegen keinen Bedarf für eine derartige Satzung. Ein Sprecher der Stadt Koblenz erklärte, dass Untersuchungen keine „Gefährdung der Versorgungslage mit bezahlbarem Wohnraum“ ergeben hätten. Zudem würde eine Satzung nach dem Landesgesetz kein generelles Verbot von Zweckentfremdung bewirken. Der Aufwand, eine solche Satzung durchzusetzen, stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen für den Wohnungsmarkt, hieß es. Zudem sei eine umfassende Kontrolle des Leerstandes durch die Verwaltung nicht zu leisten.

In Worms gebe es zwar eine angespannte Wohnraumsituation, Airbnb-Wohnungen würden diese allerdings nicht verschärfen, sagte ein Sprecher der Stadt. Von einer Zweckentfremdung könne man wegen der geringen Anzahl dieser Wohnungen nicht sprechen.

Was Airbnb zur Diskussion sagt

Eine Sprecherin von Airbnb betonte, die Mehrheit der Airbnb-Vermieter seien Privatpersonen, die ihr Zuhause gelegentlich vermieten, während sie nicht in ihrer Wohnung sind.

In Hamburg und in Nordrhein-Westfalen setze das Unternehmen zudem die in diesen Ländern teils verpflichtende Registrierung von Ferienwohnungen über die eigene Plattform um.

(dpa)
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