Rot-Grün und CDU streiten über Umsetzung der Schuldenbremse

Mainz · Im Jahr 2020 soll Rheinland-Pfalz keine neuen Schulden mehr aufnehmen - das fordert die Schuldenbremse. Zur Umsetzung ist ein Gesetz in Planung. Rot-Grün und CDU streiten dabei über Kredite in Notlagen.

Mainz. Bei der Ausgestaltung der Schuldenbremse gibt es keinen Konsens zwischen Regierung und Opposition. Die CDU sieht noch zu große Schlupflöcher, um dem Ausführungsgesetz zu Artikel 117 zuzustimmen. Dieser regelt, wie streng es Rheinland-Pfalz mit der Schuldenbremse hält. "Da gibt es Hintertüren in der Größe von Scheunentoren", kritisierte der CDU-Finanzpolitiker Adolf Weiland im Haushaltsausschuss.
Weiterhin Kredite möglich


Der Kern der Oppositionskritik: Zu den Ausnahmeregelungen zählt, dass die Landesregierung Kredite trotz Schuldenbremse aufnehmen kann, wenn ihr aufgrund von bundes- oder europarechtlichen Regelungen massive Kosten entstehen. Das ist der CDU zu weich. "Es gibt ständig Bundesgesetze, die die Länder Geld kosten", verdeutlichte Haushaltspolitiker Gerd Schreiner (CDU). Die CDU möchte, dass solche Ausnahmen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Das wiederum lehnt Rot-Grün ab, um die Handlungsfähigkeit der Regierung nicht zu sehr von der Zustimmung der Opposition abhängig zu machen.
"Zudem wäre dazu eine Verfassungsänderung nötig", argumentierte SPD-Fraktionschef Hendrik Hering. Dem hält die CDU eine Expertise des Wissenschaftlichen Dienstes entgegen, der eine Verfassungsänderung nicht für nötig hält. Ein entsprechender Auszug liegt unserer Zeitung vor.
Rot-Grün glaubt zudem, dass die Kriterien für "Strukturanpassungskredite" eng genug gefasst sind, um Missbrauch vorzubeugen. Laufzeit und Rückzahlung seien klar geregelt. SPD und Grüne argwöhnen, dass die CDU nur einen Ablehnungsgrund sucht. Bei der Opposition heißt es indes, dass vor allem die Grünen ihre Vorschläge zurückweisen - aus Angst vor Bedeutungsverlust. Final entschieden wird im Plenum. DB/dpa
Extra

Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern in Zukunft grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auskommen. Diese Regelung wurde im Grundgesetz verankert. Ziel der Schuldenbremse ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu sichern. red

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