Scharmützel zum Auftakt

TRIER. Mit der erwarteten Auseinandersetzung um prozessuale Fragen hat der Prozess gegen den Trierer Anwalt Paul Greinert begonnen. Das Gericht hatte für den Eröffnungstag vorsorglich erst gar keine Zeugen geladen.

So ruhig hat man Paul Greinert selten bei einer Verhandlung erlebt. Mit regungsloser Miene sitzt er auf dem ungewohnten Platz rechts vorn auf der Verteidigerbank, jenem Stuhl, der in Trier traditionell vom Angeklagten besetzt wird. Nur an der unablässigen Bewegung der Füße sieht man die Aufmerksamkeit, mit der er der Verlesung der Anklageschrift lauscht. Die Anklage hat personell aufgerüstet, neben dem jungen Staatsanwalt Sebastian Jakobs, der den Fall seit Beginn bearbeitet, sitzt der stellvertretende Behördenchef Volker Bewernick. Die Staatsanwaltschaft muss Präsenz dokumentieren, hat sie doch wegen der "besonderen Bedeutung" des Falls die Behandlung vor dem Landgericht durchgesetzt, obwohl die Angelegenheit von der Schwere her eher beim "niedrigeren" Amtsgericht angesiedelt wäre. Vielleicht ist der Oberstaatsanwalt aber auch nur mitgekommen, um ein gewisses Gleichgewicht zur Verteidigerbank zu schaffen. Denn dort sitzt mit dem Berliner Professor Dr. Dr. Alexander Ignor eine anerkannte Koryphäe seines Fachs. Wolfgang Schäuble hat er in der CDU-Spenden-Affäre vertreten, den Berliner Ex-Bausenator und SPD-Chef Peter Strieder aus mehreren Ermittlungsverfahren blütenrein herausgepaukt. Man schätzt seinen Rat in Expertenkommissionen der Bundesregierung ebenso wie in den Justizressorts der großen Zeitungen. Ein Staranwalt also, obwohl der Begriff so gar nicht passen will auf den Mann, der da mit ruhiger Stimme, freundlich, aber mit bestechender Klarheit in der Argumentation den Antrag begründet, das Verfahren gegen seinen Mandanten gleich wieder einzustellen. Es habe vor dem Landgericht nichts zu suchen, sagt der Verteidiger, schließlich erwarte Paul Greinert selbst bei einem Schuldspruch keine Strafe von mehr als vier Jahren. Von besonderer Bedeutung des Falls, wie von der Anklage angeführt, könne keine Rede sein. Und auch das große Medien-Interesse, als Argument für eine Verhandlung am Landgericht genannt, sei keineswegs automatisch mit dem Interesse der Allgemeinheit gleichzusetzen. Nur Letzteres aber rechtfertige eine Verhandlung vor dem höheren Gericht. So ist der Prozess schon unterbrochen, kaum dass er begonnen hat. Natürlich rechnet Ignor nicht damit, dass die Kammer, die das Verfahren ja per Beschluss angenommen hat, sich selbst gleich wieder abschießt. Aber die erste prozessuale Fußangel ist gelegt, der erste mögliche Revisionsgrund geschaffen. Nach eineinhalb Stunden Beratung wird der Einstellungs-Antrag abgelehnt. Paul Greinert verliest eine 20-Minuten-Erklärung zur Person und zur Sache, in der er die Anklage wegen Strafvereitelung, Beleidigung und Beihilfe zur Falschaussage zurückweist. Kernpunkt seiner Einlassung: Er habe zu keinem Zeitpunkt gewusst, dass der Zeuge Helmut P., der ihn anrief, eine Falschaussage machen wolle. Dass er diesen ermuntert habe, den Kammervorsitzenden zu provozieren, um einen Befangenheitsantrag zu rechtfertigen, räumt er ein. Das sei im "Kampf um das Recht" legitim gewesen, zumal er das Gefühl gehabt habe, der Vorsitzende Richter sei voreingenommen gegen seinen Mandanten. Fragen beantwortet Greinert zu diesem Zeitpunkt nicht. Das könnte sich ändern, wenn heute der mit Spannung erwartete Hauptzeuge des Verfahrens, Helmut P., aussagt.

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