Schily und Schäuble in Trier

TRIER. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, wird anlässlich seines 80. Geburtstags an diesem Samstag in Trier geehrt. Unter anderem wird Bundesinnenminister Otto Schily dazu erwartet. Die Trierer Polizei sichert die Veranstaltung.

Den 80. hat er ganz privat gefeiert, mit seiner Familie und ein paar Freunden in Karlsruhe. Heute, eine Woche später, folgt in Trier die große, offizielle Ehrung des ehemaligen Bundesinnenministers und Verfassungsgerichts-Präsidenten Ernst Benda. Jede Menge Prominenz hat sich dazu angesagt. Die Hautevolee der deutschen Juristen wird dem gebürtigen Berliner bei einem hochkarätigen Expertengespräch im Kurfürstlichen Palais nachträglich zum Geburtstag gratulieren.Hans-Jochen Vogel hält die Laudatio

Dazu werden auch zwei seiner Amtsnachfolger im Bundesinnenministerium nach Trier kommen: Wolfgang Schäuble (1989 bis 1991) und der derzeitige Innenminister Otto Schily. Sie werden über Terrorismusbekämpfung sprechen. Am Nachmittag steht das Thema Gentechnik auf dem Programm, zu dem unter anderem der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, reden wird. Abends wird es dann feierlich: In den Viehmarktthermen wird der ehemalige SPD-Chef Hans-Jochen Vogel eine Lobrede auf Benda halten. Auf den ersten Blick mag es ungewöhnlich sein, dass Benda gerade in Trier gewürdigt wird. Doch der Politiker und Jurist hat gute Beziehungen an die Mosel. Seit 1978 ist er Honorarprofessor an der Uni, und der Trierer Rechtswissenschaftler Gerhard Robbers war lange Zeit Assistent von Benda in Karlsruhe. Als verspätetes Geburtstagsgeschenk veranstaltet Robbers zusammen mit Kollegen aus Mainz und Potsdam und dem Trierer Institut für Rechtspolitik das Kolloquium. Dabei ist die Auswahl der Themen keineswegs willkürlich. Terrorismus, Notstandsgesetzgebung, Menschenwürde - all das spiegelt sich in der 1955 begonnenen juristischen und politischen Karriere Bendas wider. Als Innenminister der Großen Koalition setzte der CDU-Mann 1968 die Notstandsgesetzgebung durch. In seine Zeit an der Spitze des Bundesverfassungsgerichts und als Vorsitzender des Ersten Senats von 1971 bis 1983 fielen schlagzeilenträchtige Urteile wie das 1975 zum Paragrafen 218, das die Fristenlösung bei Schwangerschaftskonflikten zu Fall brachte. Zu den wichtigen Entscheidungen gehören auch das Volkszählungsurteil 1983, das als Markstein des Datenschutzes gilt. Kurz nach Verkündung dieses Urteils trat Benda im Dezember 1983 in Ruhestand. Doch von Ruhe war lange keine Rede. Zehn Jahr lang lehrte er noch an der Freiburger Uni. Regelmäßig war er auch Gast der Bitburger Gespräche, einer hochkarätigen juristischen Expertenrunde in Biersdorf am See. Erst ein lebensgefährlicher Segelunfall vor fünf Jahren ließ ihn etwas ruhiger werden. Doch noch immer meldet sich der gelernte Journalist zu Wort, wenn er es für nötig hält. So erst vor einigen Tagen, als er sich in einem Gastbeitrag für die Zulassung von Nebentätigkeiten von Abgeordneten aussprach. So viel Prominenz in Trier will gesichert sein - vor allem Innenminister Schily hat sich mit seiner rigiden Sicherheitspolitik manch alten Freund zum Feind gemacht. "Wir werden Personen und Veranstaltung entsprechend begleiten und beschützen", sagt Polizei-Pressesprecherin Monika Peters. Dazu gehöre auch, dass die Örtlichkeiten im Vorfeld durchsucht würden und die Gästeliste - rund 120 Professoren, ehemalige Mitarbeiter und Freunde Bendas - kontrolliert werde. Der Einsatz wird von der Trierer Polizei geleitet. "Wir haben häufiger hochkarätigen Besuch in Trier, so dass wir genügend Erfahrung in der Absicherung solcher Veranstaltungen haben", sagt Peters. Das Sondereinsatzkommando (SEK) sei nicht eingeplant. "Es liegen keine besonderen Gefährdungshinweise vor." Auch bei der Stadtverwaltung sind keine Kundgebungen politischer Gruppierungen angemeldet. Bei der An- und Abreise der Politiker könne es zu kurzfristigen Verkehrssperrungen kommen. "Aber das wird sich sehr in Grenzen halten", kündigt Peters an. Details zu Zeiten, Anreise und Wegen will sie aus Sicherheitsgründen nicht nennen.

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