Schlichten statt richten

Gibt es Ärger um die hohe Hecke des Nachbarn oder Beschimpfungen, soll bald zwingend der Gang zum Schiedsmann angetreten werden, bevor Gerichte angerufen werden können. Bislang war das Schlichtungsverfahren nur freiwillige Alternative.

Mainz. (win) Es sind die großen und kleinen Streitereien um hohe Bäume an der Grundstücksgrenze, Lärm oder Zäune unter Nachbarn, aber auch Beleidigungen oder sonstige Ehrverletzungen, die häufig die Gerichte beschäftigen. Rheinland-Pfalz plant nun für solche Fälle aus dem Nachbarschaftsrecht und der Ehrverletzung vor einem Gang zum Kadi den Weg zum Schiedsmann verbindlich vorzuschreiben, um eine außergerichtliche Schlichtung zu erreichen. Wurzeln die Konflikte vor allem im Persönlichen, habe sich das Schiedsverfahren in der Praxis durchaus bewährt, urteilt Justizminister Heinz Georg Bamberger mit Blick auf Ergebnisse einer Arbeitsgruppe.Schneller und kostengünstiger finden demnach die Betroffenen eine befriedigende Lösung als in langen Gerichtsverfahren. Noch sind die Schiedsverfahren freiwillig, so dass viele Antragsteller gleich vor Gericht ziehen, auch wenn dort deutlich höhere Gebühren fällig werden als die zehn Euro (20 Euro bei erfolgreicher Schlichtung) beim Schiedsmann. Nach Bambergers Plänen wird dieser erste Schlichtungsversuch künftig verbindlich. Erst wenn es keine Einigung gibt, kann der Antragsteller mit einer Bescheinung der Erfolglosigkeit zum Gericht.Fehlt allerdings der Gegner unentschuldigt beim Schiedsmann-Termin, kann ein Ordnungsgeld von bis zu 40 Euro verhängt werden. Zum Gesetzentwurf des Justizministers werden demnächst Experten gehört, bevor er noch vor der Sommerpause in den Landtag eingebracht wird. Landesweit gibt es über 300 Schiedsleute, die auf Vorschlag der kommunalen Räte vom Gericht ernannt werden. Vor den Schiedsleuten können auch Strafsachen wie Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Bedrohung landen, wenn der Staatsanwalt kein öffentliches Interesse an der Verfolgung sieht.

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