"Schnüffler" vor Rückkehr in Polizeidienst
Trier · Der ehemalige CDU-Landtagsabgeordnete Peter Dincher muss nicht mehr um seinen Job bangen, weil er unerlaubt im Polizeidatensystem Polis über umstrittene Nürburgring-Geschäftspartner schnüffeln ließ. Nach einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier über eine Disziplinarklage des Landes zeichnet sich ab, dass der Kriminalhauptkommissar bald wieder arbeiten darf.
Trier. Politische Karrieren enden bisweilen schneller als gedacht. Peter Dincher ist ein Musterbeispiel dafür. Der 45-Jährige aus dem pfälzischen Dahn rückte 2008 in den Landtag nach - und war ein Jahr später schon wieder draußen. Er wurde vom damaligen CDU-Chef Christian Baldauf zum Rücktritt gedrängt, nachdem herausgekommen war, dass der Polizist eine ehemalige Kollegin zum Schnüffeln in der Polizeidatenbank Polis angestiftet hatte. Dincher war auf Infos über die umstrittenen Nürburgring-Geschäftspartner erpicht.
Als der stämmige Handballtrainer am Dienstag vor dem Verwaltungsgericht Trier mit ernster Miene aus dem Auto seines Anwalts aussteigt, lässt sich erahnen, wie sehr ihm die vergangenen Jahre zugesetzt haben. Infolge der Schnüffelei kam es zu einem Strafverfahren, das gegen Zahlung einer Geldbuße von 4500 Euro eingestellt wurde.
Das Land als Dienstherr hat dem Polizisten, der im Kommissariat für Vermögensdelikte in Speyer tätig war und nach dem Ausscheiden aus dem Landtag dorthin zurückkehren wollte, aufgrund einer "schwerwiegenden Dienstpflichtverletzung" ein Verbot der Amtsführung auferlegt. Bei vollen Bezügen. Spätestens nach einer Disziplinarklage im Juli 2011 war klar, dass es um seinen Job geht. Eine Geldbuße hätte das Land allein verhängen können. Eine Degradierung oder eine Entfernung aus dem Dienst geht indes nur über das Verwaltungsgericht Trier, das landesweit für solche Verfahren zuständig ist.
In der mündlichen Verhandlung fragt der Vorsitzende Richters Georg Schmidt zunächst den Vertreter des Landes, welcher Antrag gestellt werde. Bislang gebe es keinen. Die Antwort lautet, man stelle alles in das Ermessen des Gerichtes. Der Richter macht daraufhin schnell klar, wie er die Sache sieht: Dincher sei zu dem Zeitpunkt, als er gegen Dienstregeln verstieß, Abgeordneter gewesen. "Insofern könnte es fraglich sein, ob das Vergehen noch unter die verbleibende Pflicht zur Amtsverschwiegenheit fällt", sagt Schmidt unter Verweis auf zwei Paragrafen des rheinland-pfälzischen Abgeordnetengesetzes. Dinchers Beamtenverhältnis habe praktisch im "Stand-by-Modus geruht". Beamtenrechtliche Konsequenzen seien fraglich.
Dinchers Verteidiger Thomas Haberland äußert seine "Bedenken, ob überhaupt eine Disziplinarmaßnahme ergriffen werden kann". Er schlägt Gespräche mit dem Land vor, um sich außergerichtlich zu einigen.
Das Verfahren wird schließlich vertagt. Bis Ende Juni müssen sich die Beteiligten verständigt haben. Dann entscheidet das Gericht, ob das Verfahren eingestellt oder erneut verhandelt wird. Prozessbeobachter gehen davon aus, dass Peter Dincher nun mit einer milden Disziplinarmaßnahme rechnen kann.
Seine politische Karriere ist allerdings zu Ende, noch ehe sie richtig begonnen hatte. Er selbst denkt auch gar nicht mehr daran. "Ich will nur wieder arbeiten", sagt er nach der Verhandlung.Extra
Der Eifeler CDU-Abgeordnete Michael Billen wartet in der Polizeidatenaffäre nach seinem Freispruch vor dem Landgericht Landau im September 2011 weiter auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, bei dem die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt hat. Billens Tochter war vom Landgericht Landau verwarnt worden, weil sie rechtswidrig polizeiinterne Daten mit nach Hause genommen hatte. Auch dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Die Polizistin ist seit November 2009 bei vollen Bezügen vom Dienst freigestellt. Das Land prüft noch, ob es ein Dienstordnungsverfahren einleitet.fcg