Schonfrist für Einführung der Biotonne

Trier · Die umstrittene Biotonne wird wohl vorerst doch nicht in der Region eingeführt.

 Diese beiden sollen nicht zusammenwirken: Ein ART-Müllwagen und die Biotonne. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Diese beiden sollen nicht zusammenwirken: Ein ART-Müllwagen und die Biotonne. TV-Foto: Friedhelm Knopp

Nach TV-Informationen gewährt die Genehmigungsbehörde SGD Nord in Koblenz den vier Landkreisen und der Stadt Trier eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis die Biotonne eingeführt werden soll.

Nach Informationen des Volksfreunds besteht die SGD weiter darauf, eine Biotonne in der Region einzuführen. Der für die Abfallentsorgung in der Region zuständige Zweckverband RegAb, in dem die die Kommunen zusammengeschlossen sind, lehnt dies aber ab. Mit der Übergangsregelung hätte der Verband nun zwei Jahre Zeit, ein Abfallkonzept vorzulegen, das den Vorgaben der Koblenzer Behörde entspricht.

Der Zweckverband Regionale Abfallwirtschaft (RegAb) habe, so die SGD, bislang auch mit einer von ihm Ende September vorgelegten überarbeiteten Ökoeffizienzanalyse noch nicht nachweisen können, dass er die vom Bundesgesetzgeber geforderte hochwertige Abfallverwertung ohne getrennte Sammlung und Verwertung aller Bioabfälle erreichen kann und dass die Beschränkung auf eine energetische Verwertung mit der hochwertigen Kaskadennutzung der Bioabfälle gleichwertig ist.

Durch den Aufschub solle auch die Möglichkeit geschaffen werden, die in der Region Trier im Aufbau befindlichen Konzepte zur Vernetzung von Biogasanlagen in die Konzeption einzubeziehen und notwendige Versuche durchzuführen. Weiterhin soll mit der Übergangsfrist gewährleistet werden, dass das in der MBT in Mertesdorf laufende EU-geförderte Forschungsprojekt "MARSS" wie geplant zum Abschluss gebracht werden kann.

In allen Kreisen des Zuständigkeitsbereiches der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) mit Ausnahme der Region Trier ist die Biotonne entweder bereits schon fester Bestandteil der Kreislaufwirtschaft oder wird zum 1. Januar 2015 eingeführt. Die SGD Nord hatte nun zu entscheiden, ob der vom RegAb bisher praktizierte Weg der Trocknung der gemischten Abfälle mit anschließender energetischer Verwertung unter Verzicht auf eine stoffliche Verwertung mit der Zielsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vereinbar ist. Die SGD Nord will zur Durchsetzung der gesetzlichen Verpflichtung zwei Anordnungen erlassen, zu denen der RegAb und der Betreiber der Mertesdorfer Anlage, RegEnt, nun angehört werden. Hierfür wird eine Frist von zwei Wochen für Stellungnahmen gegeben.

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