Schüsse auf Polizisten: Anklage wegen versuchten Mordes gegen drei mutmaßliche Bankräuber

Trier/Bleialf · Die Trierer Staatsanwaltschaft hat drei Belgier wegen versuchten Mordes an Polizeibeamten angeklagt. Das Trio hatte offenbar im April vor, eine Bank in Bleialf zu überfallen. Als sie in eine Polizeikontrolle kamen, schossen sie wild um sich.

Die Staatsanwaltschaft Trier hat gegen einen 39 Jahre alten und zwei 27 Jahre alte Männer aus Belgien Anklage wegen versuchten Mordes und Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben.

11. April 2014: In Bleialf fällt das Trio der Kriminalpolizei auf. Die drei Männer sind nach den Ermittlungen der Polizei auf dem Weg zu einem Banküberfall in Bleialf. In ihrem Auto sind zwei scharfe Schusswaffen und Sturmhauben, ihr Auto trägt gestohlene deutsche Kennzeichen. Als die Polizei den Wagen kontrollieren will, durchbrechen sie eine Straßensperre und flüchten über die L 17 in Richtung Belgien.

Während der Flucht geben die Beschuldigten mehrfach gezielt Schüsse auf Polizeifahrzeuge ab, die die Verfolgung aufgenommen haben. Ein Fahrzeug wird dabei von einem Projektil getroffen. Die Beschuldigten, die schließlich in Belgien das Fluchtfahrzeug abgestellt und zu Fuß weiter flüchten, können schließlich von belgischen Polizeibeamte in der Nähe eines Waldgebietes bei Breitfeld/Belgien festgenommen werden. Aufgrund eines europäischen Haftbefehls werden sie dank der engen und reibungslosen Zusammenarbeit mit den belgischen Behörden zügig nach Deutschland ausgeliefert und der Staatsanwaltschaft Trier übergeben. Seit August sitzen die Männer in Deutschland in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich die Beschuldigten bewusst waren, dass jeder der gezielt auf die Fahrzeuge abgegebenen Schüsse geeignet war, die Fahrzeuginsassen tödlich zu verletzen. Sie nahmen dies jedoch in Kauf. Die Beschuldigten stehen zudem im Verdacht, im Raum Düsseldorf und Aachen in der Vergangenheit bereits zahlreiche bewaffnete Raubüberfälle auf Banken verübt zu haben. Auch dort laufen noch Ermittlungen.

Das Landgericht muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin für eine Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

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