Schutz wird verstärkt
MAINZ/LUXEMBURG. (wie/ik) Schärfere Bestimmungen für Geflügelhalter: Ab Sonntag sind aus Schutz vor der Vogelgrippe alle Geflügelschauen verboten, Freilandtiere dürfen nicht mit Wasser von draußen getränkt werden.
Nachdem sich herausgestellt hatte, dass die am Montag im Kreis Neuwied gefundenen Graugänse vergiftet wurden und nicht, wie zunächst befürchtet, an Vogelgrippe gestorben waren, atmete auch die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad auf: Die Einschleppung der Tierseuche halte man für "mäßig wahrscheinlich". Um so überraschender, als es gestern aus Mainz hieß, man müsse die Vorsorge gegen Geflügelpest verstärken. Ab Sonntag gelten nach einer Eilverordnung des Bundes schärfere Bedingungen: Geflügelmärkte oder -ausstellungen werden verboten. Ausnahmen können nur genehmigt werden, wenn sicher ist, dass die ausgestellten Tiere zwei Wochen vor der Schau in geschlossenen Ställen gehalten und zwei Tage vorher untersucht wurden. Bislang waren nur Freiluft-Schauen verboten. Für Ausstellungen in Hallen galten Auflagen. Hausgeflügel, das mit Ausnahmegenehmigung im Freien gehalten werden darf, darf ab sofort nicht mehr mit Wasser getränkt werden, zu dem auch Zugvögel Zugang haben. Enten und Gänse dürfen bei der Jagd nicht mehr als lebende Lockvögel benutzt werden. Warum die Bestimmungen verschärft wurden, kann man im Mainzer Umweltministerium nicht genau sagen. Es gebe mittlerweile mehr Verdachtsfälle auf Vogelgrippe nahe an Deutschland, sagt ein Ministeriumssprecher, fügt aber hinzu, dass sich an der Gefahrenlage in Deutschland nichts geändert habe. Man setze mit den Maßnahmen nur die neue Eilverordnung des Bundes um. Auch in Luxemburg stehen Hühner, Gänse & Co. nun unter Hausarrest: Seit gestern gilt auch im Großherzogtum eine Stallpflicht für Geflügel. Bisher waren Geflügelhaltern nur angehalten, ihre Tiere im Stall zu füttern, um keine Wildvögel anzulocken.