Schwere Schlappe für Ex-CDU-Chef Christoph Böhr vor Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Karlsruhe/Trier · Neuerliche Niederlage für den ehemaligen CDU-Landesvorsitzenden Christoph Böhr: Der 60-jährige Trierer ist mit der Revision gegen seine Verurteilung gescheitert. Dafür drohen ihm jetzt ein neuer Prozess und Regressforderungen seiner Partei.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am Donnerstag die Revision Böhrs zurückgewiesen. Damit wird die Verurteilung des ehemaligen CDU-Landesvorsitzenden durch das Mainzer Landgericht rechtskräftig. Christoph Böhr war im vergangenen Jahr zu einer 22-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil der CDU-Landtagswahlkampf 2006 teilweise mit Geld der Fraktion bezahlt worden war. Das ist illegal.

Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen mit ihrer Revision gegen das Urteil Erfolg. Die Ankläger wollten, dass Böhr und der mitangeklagte Ex-Chef einer Düsseldorfer Agentur und spätere Hamburger Senator Carsten Frigge auch wegen versuchten Betrugs verurteilt werden. Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof. Nun muss sich eine andere Kammer des Mainzer Landgerichts erneut mit diesem Vorwurf befassen. Wahrscheinlich also, dass es einen weiteren Prozess gegen den Trierer Christdemokraten und Ex-Agenturchef Frigge geben wird.

Doch für Christoph Böhr kommt es noch dicker: Wahrscheinlich ist, dass die Landespartei nun Regressansprüche gegen ihren ehemaligen Vorsitzenden stellen wird. Generalsekretär Patrick Schnieder sagte dem TV, die Juristen prüften nun mögliche zivilrechtliche Ansprüche.

Es geht um hohe Summen: Wegen der illegalen Wahlkampffinanzierung mussten 386.000 Euro an den Landtag und 1,2 Millionen Euro an den Bundestag gezahlt werden.

Böhrs Verteidiger Thomas Hermes kündigte im Gespräch mit unserer Zeitung an, gegen das Urteil vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Christoph Böhr selbst war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Der 60-Jährige ist nach zwei Schlaganfällen gesundheitlich angeschlagen, war auch nicht bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

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