Sieg der kleinen Kneipe

Rauchverbot in Kneipen: Seit Jahren wird darüber gestritten. In Rheinland-Pfalz gibt es nun die zweite Version des Nichtraucherschutzgesetzes. Ein generelles Rauchverbot gilt aber immer noch nicht.

Trier. Freiwillig ging es nicht. 2005 verständigten sich das Bundesgesundheitsministerium und der Hotel- und Gaststättenverband darauf, dass Wirte freiwillig ein Rauchverbot verhängen sollten. Erfolglos. Kaum ein Kneipier wollte sich die rauchende Kundschaft vergraulen. Weil es unverbindlich nicht ging, wollte der Bund 2006 ein deutschlandweit einheitliches Rauchverbot durchsetzen. Das scheiterte jedoch daran, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz dafür hat.

2007 gab es die ersten Gesetze in einigen Bundesländern. Das führte zu einem gesetzlichen Flickenteppich: In einigen Ländern sind Raucherräume in Kneipen erlaubt, in anderen gilt ein generelles Rauchverbot.

Im September 2007 verabschiedete der rheinland-pfälzische Landtag ein Nichtraucherschutzgesetz. Danach durfte in Kneipen nur noch in abgetrennten Nebenräumen gequalmt werden, aber auch nur dann, wenn der Raucherraum kleiner war als die Nichtraucherzone. In inhabergeführten Einraumgaststätten, also der klassischen Eckkneipe, durfte nicht mehr geraucht werden. Dagegen gab es bereits im Dezember 2007 die erste Beschwerde beim rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof. Trotzdem trat das Gesetz wie geplant am 15. Februar 2008 in Kraft.

Sieben Monate später, am 30. September 2008, kippte der Verfassungsgerichtshof das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz. Begründung: Wenn in Gaststätten das Rauchen in abgetrennten Nebenräumen erlaubt ist, kann in Einraumkneipen, die keine Abtrenn-Möglichkeiten haben, kein Rauchverbot gelten.

Im Februar 2009 verständigten sich CDU, FDP und SPD im Land auf ein neues Nichtraucherschutzgesetz. Am 14. Mai 2009 (gestern) wurde es vom Landtag verabschiedet.

Gesundheitsministerin Malu Dreyer (SPD) begrüßt das: "Ein großer Erfolg." Die nicht im Landtag vertretenen Grünen sprechen von einem Scheitern beim Nichtraucherschutz. Der Trierer Mediziner Bernd Krönig ist enttäuscht: "Wir brauchen ein generelles Rauchverbot wie in anderen EU-Ländern." Gastwirt Thomas Herrig aus Meckel (Eifelkreis Bitburg-Prüm) freut sich: "Endlich ist die Zigarette zum Feierabendbier in der Eckkneipe wieder erlaubt. Eine gute Nachricht."

Meinung

Tür und Tor sind geöffnet

Mutlos. Anders kann man den zweiten Anlauf zum rheinland-pfälzischen Nichtrauchergesetz nicht bezeichnen. Die Wirte haben sich durchgesetzt, in kleinen Kneipen darf wieder geraucht werden. Und statt endlich mal ein generelles Rauchverbot einzuführen, lässt das gestern einmütig im Landtag durchgewunkene Gesetz mal wieder, wie schon die erste Fassung, jede Menge Ausnahmen zu: Eckkneipen, "einfach zubereitete Speisen", Familienfeiern, Festzelte. Die zum Teil wachsweichen Formulierungen öffnen Tür und Tor für eine völlig willkürliche Auslegung des Rauchverbots. Von einem Nichtraucherschutzgesetz kann keine Rede mehr sein, eher sollte man von einem Wirteschutzgesetz sprechen. Nur zur Erinnerung: Die rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter haben sich nicht gegen ein generelles Rauchverbot ausgesprochen, sondern gegen willkürliche Ausnahmen. Vielleicht wird ja das neue Gesetz bald auch schon ein Fall für den Verfassungsgerichtshof. b.wientjes@volksfreund.de

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