Sonntags darf nicht alles verkauft werden

Trier · Was ist eine Gewerbeschau? Eine Ausstellung? Dann ist sie künftig an bestimmten Sonntagen erlaubt. Eher ein Jahrmarkt? Dann ist sie verboten. An Feiertagen ist beides untersagt. Der Entwurf zu einem neuen Landesgesetz sorgt für Verwirrung.

Ausgesuchte Raritäten statt Waren aller Art: Beim Eifeler Flohmarkt in Roth an der Our ist das Angebot klar abgegrenzt. TV-Foto: Archiv/Rudolf Höser

Ausgesuchte Raritäten statt Waren aller Art: Beim Eifeler Flohmarkt in Roth an der Our ist das Angebot klar abgegrenzt. TV-Foto: Archiv/Rudolf Höser

Trier. Eineinhalb Jahre hat es gedauert, bis der Entwurf des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte von der rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministerin Eveline Lemke (Grüne) im Februar vorgelegt wurde. Vor allem, dass das Land mit dem geplanten Gesetz wieder Sonntagsflohmärkte zulassen will, wurde als Erfolg gefeiert. Auch von der Ministerin: "Wir wollen Floh- und Trödelmärkte. Wir wollen, dass Menschen solche Märkte auch an einigen Sonntagen im Jahr besuchen können."
Lemke sagte auch: "Märkte sind Ziel von Familienausflügen, oft auch Teil der Tradition und der Festkultur vieler Regionen." Was zu dieser Zeit aber vielen, vor allem Gewerbevereinen, nicht klar war: An Feiertagen soll es künftig keine Märkte geben. Das jedenfalls lässt sich Paragraf 12 des Gesetzentwurfes entnehmen: "Die Festsetzung auf gesetzliche Feiertage, auf Ostersonntag, Pfingstsonntag, Volkstrauertag, Totensonntag, auf Adventssonntage im Dezember sowie auf Sonntage, auf die ein Feiertag fällt, ist unzulässig." Einzige Ausnahme: Weihnachtsmärkte. Sie dürfen auch weiterhin an Adventssonntagen stattfinden. Märkte an Sonntagen dürfen nur noch an acht sogenannten Marktsonntagen stattfinden. An diesen Tagen dürfen Gemeinden insgesamt vier Floh- und Trödelmärkte und vier sogenannte Spezialmärkte, wie etwa Bauernmärkte, Kunsthandwerkermärkte, Antikmärkte, Modelleisenbahnmärkte oder Spielzeugmärkte zulassen. Veranstaltet ein Gewerbeverein noch die maximale Anzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr, dann sind laut dem Gesetzentwurf nur noch vier dieser Marktsonntage erlaubt.
Was bei den Industrie- und Handelskammern und auch Gewerbevereinen für Verwirrung und Verärgerung sorgt, sind zum einen das generelle Feiertagsverbot für Märkte und zum anderen die Tatsache, dass der Entwurf explizit nur Spezialmärkte und Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen erlaubt.
Die Arbeitsgemeinschaft der rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHK) begrüßt in ihrer neunseitigen Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf "die Absicht des Gesetzgebers, ein Ausufern von Verkaufsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen verhindern zu wollen". "Fragwürdig" sei aber, die Regelung auch auf Oster- und Pfingstsonntag auszudehnen, auch das Marktverbot für 1. Mai oder 3. Oktober stoße auf "erhebliche Bedenken". Da in den benachbarten Bundesländern an diesen Tagen solche Veranstaltungen weiterhin erlaubt seien, bedeute das einen Standortnachteil für Rheinland-Pfalz, heißt es in der Stellungnahme. "Auch diese Kulturgüter bedürfen des Schutzes", begründete Lemke im Februar das Feiertagsverbot. Generell an Sonntagen untersagt sind Jahrmärkte, auf denen laut Paragraf 7 des Gesetzentwurfes "mehrere Anbieterinnen und Anbieter Waren aller Art anbieten".
In diesem Verbot sehen die Kammern eine Gefahr für die regionalen Gewerbeausstellungen und -schauen.
Allein in der Region gebe es jedes Jahr rund 30 solcher Ausstellungen sowie zahlreiche weitere Veranstaltungen und Märkte, bei denen sich die Betriebe präsentierten, sagt Werner Scherf von der IHK Trier.
"Dieser Gesetzentwurf wird sicher einer Aufarbeitung und einiger Klarstellungen bedürfen", sagt Heinz-Berthold Kind vom Saarburger Gewerbeverein. Auch beim Hochwald Gewerbeverband in Hermeskeil hält man ein solches Gesetz für "bedenklich". Da es sich aber momentan um eine Planung des Landes zu einem solchen Gesetz handele und noch keine konkrete Umsetzung absehbar sei, habe dies derzeit noch keine Auswirkungen auf die Planungen der kommenden Gewerbeschau, sagt Stefanie Schömer.
Die Industrie- und Handelskammern fürchten, dass es, falls das Gesetz so umgesetzt wird, zu vielen Rechtsunsicherheiten kommen wird. "Marktveranstaltungen, Messen und Ausstellungen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Wirtschaftslebens", sagt die Trierer IHK-Sprecherin Ursula Bartz. Die Kammern setzten sich daher für eine "maßvolle" Lösung ein, die die Interessen der Veranstalter und des Einzelhandels und den Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe berücksichtigten.Extra

Der Entwurf für das Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte wurde Anfang Februar vom rot-grünen Kabinett in Mainz verabschiedet. Das Gesetz soll die bisherigen Regelungen über Messen, Ausstellungen und Märkte aus der Zuständigkeit des Bundes in die des Landes überführen. Bis Ende März hatten unter anderem Verbände, Kirchen und Gewerkschaften Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben. Die Stellungnahmen würden geprüft und, "wo nötig, in den Gesetzestext eingearbeitet", heißt es im zuständigen Mainzer Wirtschaftsministerium. Anschließend werde sich erneut das Kabinett mit dem Entwurf befassen - und anschließend der Landtag in zwei Sitzungen. Im Sommer soll das gültige Landesgesetz vorliegen, "wenn alles nach Plan läuft", so die Mitteilung aus dem Ministerium. wieExtra

Eine Auswahl der Gewerbeschauen und Messen in der Region Trier, die aber teilweise nicht jährlich oder an wechselnden Orten sind: Bitburger Beda-Markt, Prümer Grenzlandschau, Hochwald-Gewerbeschau in Hermeskeil, Gewerbeschau der Verbandsgemeinde Kell, Saarburger Gewerbeschau, Schweicher Gewerbeschau, Osburger Gewerbeschau, Gewerbeschau Traben-Trarbach, Gewerbeschau Alftal, Westeifelschau in Arzfeld, Wittlicher Wirtschaftwoche, Öko Trier. Daneben gibt es in der Region viele Fachmessen wie die Gartenmesse Diga, die SaarLorLux-Creativ, die Baby- und Familienmesse oder die Trierer Outdoormesse. red

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