Späte Strafe für den Mann mit den zwei Gesichtern

Trier · Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat erstmals einen Priester, der Minderjährige missbraucht hat, aus dem Klerikerstand entlassen. Gegen 15 weitere katholische Geistliche laufen kirchenrechtliche Untersuchungen.

Trier. Der mit "persönlich" überschriebene Brief des Trierer Bischofs erreichte Benedikt Maria Trappen am Donnerstag im fernen Estland. Auf eineinhalb Seiten erläutert Stephan Ackermann darin, zu welchem Ergebnis er in bezug auf den Onkel Trappens, einen in Trier lebenden Ruhestandsgeistlichen, gekommen ist. "Ich bin zu der Entscheidung gekommen, gegen ihn die Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand zu verhängen", schreibt Ackermann und bittet Trappen dann noch um Verständnis, dass sich die kircheninterne Untersuchung über zwei Jahre hingezogen habe. Es war der Neffe des jetzt von Ackermann gefeuerten Priesters, der die Ermittlungen gegen den einst angesehenen und inzwischen emeritierten Theologieprofessor erst ins Rollen brachte. Vor zwei Jahren hatte sich Trappen ans Bistum gewandt; auch in zahlreichen Medien wurde danach groß über den "Geistlichen mit den zwei Gesichtern" (Stuttgarter Zeitung) berichtet.
In Stuttgart stieß der Fall auf besonderes Interesse, weil der Theologieprofessor dort für zehn Jahre an der Spitze des Katholischen Bibelwerks stand. 1989 kam der Priester nach Trier zurück, wo er eine Pfarrei betreute und die letzten Jahre bis zu seiner Pensionierung im Generalvikariat für die Bibelarbeit zuständig war.
Der Priester gilt als ausgesprochen kluger Kopf. Schon im Alter von 36 Jahren kam er zu höchsten akademischen Weihen. Das Geleitwort zur Habilitation des damals noch jungen Theologieprofessors schrieb 1976 Josef Ratzinger, heute Papst Benedikt XVI. Im selben Jahr soll sich der ursprünglich aus dem Saarland stammende Trierer Bistums priester an zwei 14-jährigen Jungen, darunter seinem Neffen, vergangen haben.
Später wurde bekannt, dass der Geistliche auch in seiner Kaplanszeit Mitte der 1960er Jahre einen Jungen missbraucht haben soll. Das Bistum spricht in seiner gestrigen Stellungnahme von fünf minderjährigen Opfern im Zeitraum zwischen 1966 und 1980. Insider sagen, dass es auch danach noch Übergriffe gegeben habe, für die sogar eidesstattliche Versicherungen der Opfer vorlägen.
Seinem Neffen gegenüber hat der Theologieprofessor den Missbrauch vor zwei Jahren eingeräumt. "Ich sehe meine Unrechtstaten voll ein und bedauere und bereue sie sehr", schrieb der Onkel in einem Brief. "Ich habe den nötigen Respekt vor deiner Intimsphäre und sexuellen Selbstbestimmung vermissen lassen und dir großes Unrecht getan. Ich bitte dich um Vergebung und Verzeihung und um Barmherzigkeit."
Konsequent und unverzichtbar


"Meinem Onkel waren die rechtlichen Spielregeln seines Lebens und Arbeitens bekannt", meinte am Freitag Benedikt Maria Trappen. Dass ein Verstoß gegen diese Regeln, wenn auch spät, geahndet werde, sei nur konsequent "und im Interesse der Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche unverzichtbar".
Anmerkungen, die wohl auch dem Trierer Bischof Stephan Ackermann gefallen dürften, hatte er doch in seinem Brief an Trappen geschrieben: "Ich hoffe, dass die gegen Ihren Onkel verhängte Strafmaßnahme Ihnen Beweis für die kirchliche Anerkennung des von Ihnen und anderen Opfern erlittenen Unrechts ist und zur Aufarbeitung dieses belastenden Kapitels Ihrer Biografie beiträgt."
Ob der emeritierte Theologieprofessor gegen den Rauswurf vorgeht, war gestern nicht bekannt. Zwei Monate hat er dafür Zeit. Laut Bistumssprecher Stephan Kronenburg werden auch die Ruhestandsbezüge des demnächst wohl ehemaligen Priesters gekürzt.Extra

Kirchenstrafe: Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das das Kirchenrecht für Priester vorsieht. Die Strafe kann nach Angaben des Kirchenrechtlers Prof. Ulrich Rhode nur bei besonders schweren Straftaten verhängt werden. Voraussetzung ist in der Regel ein gerichtliches Strafverfahren. Mit besonderer päpstlicher Ermächtigung ist aber auch eine Strafverhängung auf dem Verwaltungsweg möglich. Laut Trierer Bistum ist im Fall des Trierer Priesters genau dies passiert. Das einmal gültige Weihesakrament ist übrigens nicht rückgängig zu machen. Wie die Taufe ist es ein "unauslöschliches Prägemal". seyExtra

Kircheninterne Untersuchung: Seit Februar 2010 sind im Bistum Trier gegen 16 der insgesamt 700 Priester sogenannte kirchenrechtliche Voruntersuchungen wegen Missbrauchs eingeleitet worden. Dabei geht es um eine mögliche Bestrafung der Geistlichen durch die katholische Kirche. Nach Angaben von Bischofssprecher Stephan Kronenburg sind neun Verfahren "seitens des Bistums abgeschlossen". Die Abschlussberichte gehen an die Glaubenskongregation in Rom. Dort wird über das weitere Vorgehen entschieden. Nach Angaben Kronenburgs sind alle im Bistum Trier eingeleiteten kirchenrechtlichen Verfahren strafrechtlich verjährt. Heißt: Vor einem weltlichen Gericht müssen sich die Geistlichen nicht mehr fürchten. Elf der 16 Bistums priester seien bereits im Ruhestand. Ob die Öffentlichkeit immer etwas über die verhängten Strafen erfahren wird, ist fraglich. Laut Kronenburg sollen aber "die Opfer auf jeden Fall informiert werden". Im Fall des emeritierten Theologieprofessors ist dies auch geschehen. sey

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