Spätfolgen eines vertrackten Grundstücksgeschäfts

Trier/Wittlich · Obwohl das Ganze schon sechs Jahre zurückliegt, holt die ehemaligen Verantwortlichen der Kloster Machern AG nun die Vergangenheit wieder ein. Wegen angeblich entgangener Gewinne hat die Gesellschaft ihren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hans-Jürgen Lichter und ihren Ex-Aufsichtsratschef, den Trierer Sparkassenchef Günther Passek, auf 16 Millionen Euro Schadenersatz verklagt.

Wirklich überraschend dürfte der Inhalt der Schreiben, die Hans-Jürgen Lichter und Günther Passek zwei Tage vor Weihnachten im vergangenen Jahr an ihre Privatadressen geschickt wurden, nicht gewesen sein: Eine Schadenersatzklage, die beim Landgericht Trier eingereicht worden ist. Allenfalls die Höhe der Forderung dürfte Lichter und Passek dann doch gehörig die Weihnachtsstimmung verdorben haben: Rund 16 Millionen Euro will die Gesellschaft von beiden gemeinsam. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, könnte die Unternehmensgruppe Reh die Gesamtsumme bei jedem der beiden vollstrecken.

Dass das Hofgut Stift Kloster Machern Schadenersatz geltend machen würde gegen ihren ehemaligen Chef Lichter und den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Passek, zu der Zeit Vorstandsmitglied, seit 1. April Vorstandschef der Sparkasse Trier, war spätestens seit Juni 2014 klar. Am 26..Juni wies das Koblenzer Oberlandesgericht die Berufung von Lichter gegen seine fristlose Kündigung im März 2012 aus formalen Gründen ab. Sein 2011 um fünf Jahre verlängerter Vertrag war überraschend gekündigt worden.

Lichter stand seit 2004 im Dienste der Unternehmensgruppe Reh, zunächst als Vorstand des Trierer Bürgervereins, dem mehrere Immobilien, unter anderem die Steipe am Trierer Hauptmarkt, gehören. Der Trierer Bürgerverein gehört genau wie die Kloster Machern AG zu der ebenfalls dem Unternehmensimperium unterstellten Günther-und-Käthi-Reh-Stiftung.

Der Kauf des Geländes

2006 wurde Lichter Vorstand der Kloster Machern AG. Lichter sollte sich um das Immobiliengeschäft der Reh-Gruppe kümmern. 2007 kaufte die Kloster Machern AG ein 273.000 Quadratmeter großes, damals noch nicht als Bauland deklariertes Grundstück rund um das ehemalige Missionsgebäude St. Paul in Wittlich, um dort unter anderem eine Seniorenresidenz und ein Mehrgenerationendorf zu errichten. Ein Gutachten legte 2004 den Wert des Grundstücks auf 1,6 Millionen Euro fest, was einem Quadratmeterpreis von 5,6 Euro entsprach. Die Kloster Machern AG kaufte das Areal für 1,01 Millionen Euro (Quadratmeterpreis 3,66 Euro). Zwei Jahre später, nachdem der Wittlicher Stadtrat im Dezember 2009 für einen wesentlichen Teil des Grundstücks Baurecht erteilt hatte, habe sich der Grundstücksrichtwert auf 80 Euro pro Quadratmeter erhöht, heißt es nach TV-Recherchen in der Schadenersatzklage gegen Lichter und Passek.

Wenige Tage nach dem Stadtratsbeschluss verkaufte die Kloster Machern AG 200.000 Quadratmeter des Areals zum Preis von drei Millionen Euro, was einem Preis pro Quadratmeter von 15 Euro entspricht. Zu diesem Zeitpunkt war Passek bereits Aufsichtsratsvorsitzender der Kloster Machern AG. Der Aufsichtsrat soll aber dem Verkauf bereits zugestimmt haben, bevor Passek dessen Vorsitzender war. Er musste Lichter im März 2012 die Kündigung überreichen und wurde dann ein paar Tage später selbst durch den Geschäftsführer der Günther-und-Käthi-Reh-Stiftung, Nick Reh, entlassen.

Zwischen 2010 und 2014 wurden Teile des Areals erschlossen, Straßen wurden gebaut, Kanalleitungen verlegt.

Der Verkauf der Parzellen

Vor zwei Jahren begann dann der Verkauf von 30 Baugrundstücken an Investoren und Bauherren durch die zur Sparkassengruppe gehörende Landesbausparkasse (LBS). Für die zwischen 535 und rund 1000 Quadratmeter großen Grundstücke wurden zwischen 142 und 150 Euro je Quadratmeter verlangt. Wegen der Differenz aus dem Verkaufserlös und dem späteren Grundstückswert macht die Unternehmensgruppe Reh nun einen entgangenen Gewinn von rund 16 Millionen Euro geltend.

In der Klage wird Lichter vorgeworfen, seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen zu sein und einen zu niedrigen Kaufpreis für das Grundstück verlangt zu haben. Dadurch habe er das Vermögen der Hofgut Stift Kloster Machern AG gemindert. Durch seine persönliche zehnprozentige Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft (an der auch die Kloster Machern AG mit 25 Prozent beteiligt war) die einen Teil der Grundstücke gekauft hat, habe er sich Vorteile verschafft, weil er Bauland zu einem "Schleuderpreis" habe erwerben können. Außerdem soll er den dreiköpfigen Aufsichtsrat nicht über den Verkauf einer Teilfläche informiert haben. Das hat Lichter bislang immer bestritten. Der gesamte dreiköpfige Aufsichtsrat sei informiert gewesen. Lichter halte alle gegen ihn gerichteten Vorwürfe "für vollständig unzutreffend", und er werde sich dagegen "vollumfänglich zur Wehr setzen und diese widerlegen können", teilt sein Anwalt Stefan Bank aus Frankfurt auf Anfrage unserer Zeitung mit.

Die Vorwürfe

Passek wird nach TV-Informationen vorgeworfen, seiner Aufsichts- und Überwachungspflicht nicht nachgekommen zu sein. Der Sparkassenchef weist gegenüber unserer Zeitungen die Vorwürfe von sich: Sie seien haltlos. Der gesamte Aufsichtsrat sei stets informiert gewesen. Weder er noch Lichter hätten alleine über solche Geschäfte entscheiden können, sagt er, ohne näher auf die Klage einzugehen. Er habe sich nichts vorzuwerfen, betont er. Seine Anwälte bereiteten eine Klageerwiderung vor. Sie hielten die Klage für unbegründet. Die von den Klägern behauptete Schadenshöhe beruhe auf falschen Annahmen.
Wann es vor dem Trierer Landgericht zu einer Verhandlung über die Millionen-Klage kommt, steht noch nicht fest.

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