Spaß wurde Mädchen zum Verhängnis

TRIER. Zu einem Jahr Gefängnis wurde gestern ein 26-Jähriger vor dem Landgericht Trier verurteilt. Er hat vor zweieinhalb Jahren eine 13-Jährige sexuell missbraucht.

Warum sie den damals 24-Jährigen aus dem nordrhein-westfälischen Brühl einen Tag, nachdem sie ihn über eine Telefon-Flirtline kennen gelernt hat, zu sich nach Hause eingeladen hat, weiß sie nicht mehr. Die 16-Jährige, die wesentlich älter wirkt, ist verunsichert. Was an dem Februartag vor zwei Jahren kurz vor ihrem 14. Geburtstag in ihrem Zimmer passiert ist, daran erinnert sie sich zunächst nur bruchstückhaft. Sie habe sich einen Spaß daraus gemacht, sich als 18-Jährige bei der Kontakt-Hotline anzumelden, sagt das Mädchen. Nach dem wirklichen Alter sei sie nicht gefragt worden bei der Anmeldung. Nachdem der Mann über eine Mailbox Kontakt mit ihr aufgenommen hatte, verabredeten sie sich für den nächsten Tag bei ihr zu Hause. Weil sie krank gemeldet war, ging sie nicht zur Schule. Sie habe ihm da schon gesagt, dass sie keine 18 Jahre sei, behauptet das Mädchen. Als der Mann dann am frühen Morgen bei ihr in dem Eifeldorf im Kreis Daun vor der Tür stand, war ihr Vater noch zu Hause. Er hat sich mit dem Mann unterhalten und dann erst erfahren, wie er seine Tochter kennen gelernt hat. Bevor der Vater aus dem Haus ging ("Heute mache ich mir Vorwürfe, warum ich die beiden alleine gelassen habe"), will er dem 24-Jährigen noch gesagt haben, dass seine Tochter erst 13 ist und er "sauber bleiben" soll. Im Zimmer des Mädchens küssten sich die beiden. Doch der Mann wollte offenbar mehr, er sei immer aufdringlicher geworden, sagt das Mädchen. Er habe sie ausgezogen und sie angefasst, sie habe sich gewehrt. Die Anwältin des Angeklagten, Christiane Karthaus, bezweifelte die Glaubwürdigkeit des Mädchens. Doch die Polizistin, die sie eine Woche danach vernommen hatte, bescheinigte ihr Glaubwürdigkeit, allerdings auch Naivität. Der Mann, der ein langes Vorstrafenregister unter anderem wegen Körperverletzung und Drogenbesitzes hat, bestritt bis zum Schluss die Tat. Seit vergangenen Oktober sitzt er im Gefängnis wegen verschiedener Delikte. Staatsanwalt Stephane Parent beantragte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Anwältin Karthaus plädierte auf Freispruch. Die Zweite Große Strafkammer unter Vorsitz des Richters Rolf Gabelmann verurteilte den 26-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauch zu einem Jahr Gefängnisstrafe ohne Bewährung. Das Mädchen, das zu diesem Zeitpunkt bereits sexuelle Erfahrung hatte, träfe eine gewisse Mitschuld. Sie habe sich unter falschem Alter bei der Flirtline angemeldet und habe auch bis zu einem gewissen Punkt mitgemacht, begründete Gabelmann die relativ milde Strafe. Außerdem müsse der Angeklagte ohnehin noch bis 2008 im Gefängnis sitzen. Die Anwältin ließ offen, ob sie gegen das Urteil in Revision gehen will.

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