Spektakuläre Bankeinbrüche: Angeklagter kündigt Geständnis an

Trier · Vor dem Landgericht Trier hat der Prozess gegen einen Mann begonnen, der bei Bankeinbrüchen in der Region Trier rund 355 000 Euro aus Geldautomaten erbeutet haben soll. Sein Komplize tötete sich nach der Festnahme selbst.

Die spektakuläre Einbruchsserie zwischen Dezember 2012 und Februar 2014 hatte die Bevölkerung in der Trierer Region beunruhigt. Laut Anklageschrift sollen der aus dem Frankfurter Raum stammende Angeklagte G. und sein Mittäter M. in Bankfilialen in Thomm und Pluwig (Kreis Trier-Saarburg), Bickendorf (Kreis Bitburg-Prüm), Monzelfeld, Niederöfflingen, Longkamp (Kreis Bernkastel-Wittlich) sowie in Wittlich-Bombogen eingedrungen sein. In fünf Fällen sei es den technisch versierten Tätern gelungen, die Alarmanlagen auszuschalten und die Geldautomaten in den Bankräumen mit Spezialwerkzeug aufzubrechen. Dabei sollen sie insgesamt rund 355?000 Euro gestohlen haben.
Bei vier weiteren Einbrüchen sei es beim Versuch geblieben, weil sich Alarmanlagen nicht ausschalten ließen oder weil sie die Gefahr der Entdeckung zu hoch eingeschätzt hatten.
Letzter Tatort war Pluwig bei Trier am 6. Februar 2014. Kurz danach wurden der Angeklagte G. und sein Komplize M. festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Am 6. April 2014 erhängte sich M. in seiner Zelle in der Justizvollzugsanstalt Trier.
Zu den Tatvorwürfen wollte sich der Angeklagte G. am ersten Verhandlungstag noch nicht äußern. Er ist gelernter KFZ-Mechaniker, kennt sich aber auch mit Elektro- und Klimatechnik aus. Er ist bereits wegen Trickdiebstahls vorbestraft.
Ursprünglich hatte die Dritte Große Strafkammer des Landgerichts sieben Verhandlungstage geplant. Am Montag einigten sich jedoch Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf eine Absprache, die den Prozess erheblich verkürzen könnte: Das Verfahren soll auf den Einbruch in die Pluwiger Sparkassenfiliale beschränkt werden. Der Angeklagte ist bereit, darüber ein Geständnis abzulegen. Dafür wird ihm eine Strafe von nicht mehr als sechs Jahren Haft garantiert.

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