Staatsanwaltschaft ermittelt gegen AfD-Spitzenkandidaten

Saarbrücken · Der Verkauf von Orden mit Hakenkreuzen und Geldscheinen aus der NS-Zeit durch den saarländischen AfD-Spitzenkandidaten hat die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen. Gegen Rolf Müller sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, teilte die Saarbrücker Behörde am Donnerstag mit.

(dpa/lrs) - Es bestehe der Anfangsverdacht einer Straftat wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Müller verkauft die Orden und Geldscheine in seinem Antiquitätengeschäft in Saarbrücken. Seine Rechtfertigung: Er klebe die Hakenkreuze immer ab und präsentiere sie deshalb nicht öffentlich - er tue deshalb nicht Illegales. Er erhalte solche Orden und Geldscheine gelegentlich mit Nachlässen. Auch andere Antiquitätenläden würden solche Dinge verkaufen. Müller tritt für die AfD bei der Landtagswahl im März 2017 als Spitzenkandidat an.

Der Handel mit sogenanntem Lagergeld, das aus Konzentrationslagern der Nationalsozialisten stammt, ist nicht strafbar. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen hingegen ist verboten. Darunter fallen auch Orden aus der NS-Zeit mit Hakenkreuzen.

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