Staatsanwaltschaft lässt Hälfte der Anklagepunkte gegen ehemaligen Trierer HWK-Hauptgeschäftsführer fallen

Trier · Nur noch zwei statt vier Angeklagte, nur noch ein knappes Zehntel der ursprünglich genannten Betrugssumme: Im Prozess gegen die Ex-Spitze der Trierer Handwerkskammer hat die Koblenzer Staatsanwaltschaft ordentlich zurückgerudert. Den langjährigen Hauptgeschäftsführer der Kammer, Hans-Hermann K., erwartet höchstens noch eine Geldstrafe. Vielleicht wird er sogar freigesprochen.

 Hunderttausende zu unrecht eingestrichene Subventionsgelder musste die HWK nach dem 2007 bekannt gewordenen Betrugsskandal ihren Fördergeldgebern zurückzahlen. Der Beweis, wer für den Betrug verantwortlich zeichnet, fällt der Staatsanwaltschaft allerdings auch nach jahrelanger Ermittlungsarbeit schwer. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Hunderttausende zu unrecht eingestrichene Subventionsgelder musste die HWK nach dem 2007 bekannt gewordenen Betrugsskandal ihren Fördergeldgebern zurückzahlen. Der Beweis, wer für den Betrug verantwortlich zeichnet, fällt der Staatsanwaltschaft allerdings auch nach jahrelanger Ermittlungsarbeit schwer. TV-Foto: Archiv/Friedemann Vetter

Foto: friedemann vetter (ve._), Friedemann Vetter ("TV-Upload vetter"

Bevor Staatsanwalt Wolfgang Bohnen sein Plädoyer beginnt, bedankt er sich bei Hans-Hermann K. und dessen Rechtsanwalt für deren "faires Verhalten" im Verfahren. "Wir hätten auch ganz anders miteinander umgehen können, aber wir haben die Verhandlung so geführt, wie intelligente Menschen einen Strafprozess eben führen."

Ks. Gesichtsausdruck bleibt auch angesichts der milden Worte ausdruckslos, sein Blick nach unten gerichtet. Zum 36. Mal ist er seit September 2015 an diesem Montagmorgen von seinem Wohnort Bernkastel-Kues nach Koblenz gekommen. 36 lange Prozesstage, an denen es um Details ging, die mehr als zehn Jahre zurückliegen: Welcher Mitarbeiter der Handwerkskammer arbeitete damals bei welchem Projekt mit? Wie viele Arbeitsstunden wurden den Fördergeldgebern gemeldet? Und wer wusste, dass die abgerechneten Stunden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden überstiegen - und somit Hunderttausende Euro Zuschussgelder zu unrecht in die Kassen der Kammer flossen?

Mürbe gemacht hat die langwierige Aktenarbeit K. nicht. Noch am Montag, kurz bevor die Staatsanwaltschaft die Hälfte der Anklagepunkte gegen ihn einstellt, verteidigt sich der 71-Jährige mit Verve: 30 eng maschinengeschriebene Seiten zählt seine Einlassung, die er für den letzten Prozesstag vorbereitet hat. Er referiert, welcher der Dutzenden Zeugen zu welchem Projektdetail was gesagt hat und warum das so nicht stimmen könne. K. verliert sich dabei so sehr in Einzelheiten, dass Richter Alexander Bonin ihm schließlich das Wort entzieht. "Das ist keine Einlassung, das ist eine Beweiswürdigung und damit eine Vorwegnahme der Schlussplädoyers", hatte er den gelernten Juristen K. zuvor mehrfach ermahnt.

Die Staatsanwaltschaft ist offenbar ohnehin nicht mehr davon überzeugt, ihre Vorwürfe K. auch nachweisen zu können: Hatte sie dem Ex-Hauptgeschäftsführer anfangs noch achtfachen Subventionsbetrug bei ebenso vielen Projekten und in einer Gesamthöhe von 880 000 Euro vorgeworfen, reduzierte Staatsanwalt Wolfgang Bohnen am Montag die Anklage stark: Lediglich beim HWK-Projekt KomZet sei K. Subventionsbetrug bislang nachzuweisen. "Der Angeklagte wusste, dass die Handwerksmeister falsch abgerechnet wurden", sagte Bohnen in seinem Plädoyer. Die zu Unrecht kassierten Födergelder seien dabei nie in Ks. eigene Tasche geflossen, "das Geld war immer für seine HWK bestimmt", betonte Bohnen.

Auch die mehrjährige Ermittlungsdauer bis Anklage erhoben wurde und der lange Prozess müssten insbesondere angesichts des "hohen Alters" strafmildernd angerechnet werden. Mit einer Geldstrafe in Höhe von 220 Tagessätzen `à 150 Euro, insgesamt also 33 000 Euro, sei der nicht vorbestrafte 71-Jährige daher für den Subventionsbetrug zu bestrafen.

K. Rechtsanwalt Philipp Grassl hält sein Plädoyer am Freitag, 13. Januar. Dann könnte auch das Urteil fallen.
Äußern wollten sich K. und sein Rechtsanwalt Grassl am Montag auf TV-Nachfrage nicht zu der abgespeckten Anklage und der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Rechtsanwalt hatte bei der vorhergehenden Verhandlung allerdings deutlich durchblicken lassen, für seinen Mandanten einen Freispruch zu fordern.Extra

Torsten Bonin, Vorsitzender Richter der für Wirtschaftskriminalität zuständigen fünften großen Strafkammer des Koblenzer Landgerichts, hatte bereits im Sommer 2015 angeregt, das Verfahren gegen K. aus Mangel an Beweisen gegen eine Geldauflage von 10 000 Euro einzustellen. Die Staatsanwaltschaft hatte das damals nicht akzeptiert.

Dass die Staatsanwaltschaft am Montag nun doch rund die Hälfte ihrer Anklagepunkte gegen K. fallen gelassen hat, basiert nicht - wie damals angedacht - auf einem Mangel an Beweisen (beziehungsweise Paragraf 153 der Strafprozessordnung). Grundlage diesmal ist stattdessen Paragraf 154. Nach diesem können - vereinfacht ausgedrückt - Anklagepunkte eingestellt werden, wenn deren weitere Verhandlung voraussichtlich nicht zu einer höheren Gesamtstrafe führen würde als der bisherige Prozess es ohnehin schon erwarten lässt. Paragraf 154 dient somit vorrangig der Verfahrensabkürzung. Extra

Als der Prozess gegen die ehemalige Führungsspitze der Trierer Handwerkskammer im September 2015 begann, saßen vier Angeklagte vor Gericht. Nämlich neben dem Ex-Hauptgeschäftsführer und seinem Stellvertreter auch noch der ehemalige Personalchef und der Ex-Leiter des Umweltzentrums. Gegen den Personalchef stellte das Gericht bereits im November 2015 wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflage von 2000 Euro ein. Im Juli 2016 stellte das Gericht schließlich auch das Verfahren gegen den Ex-Leiter des HWK-Umweltzentrums vorläufig ein. Grund: Der Angeklagte war damals bereits seit mehr als einem Monat krankgeschrieben, ein ärztliches Attest bescheinigte ihm, mindestens weitere sechs Monate nicht verhandlungsfähig zu sein. Fällt am Freitag das Urteil gegen den Ex-Hauptgeschäftsführer K. sitzt nur noch dessen Stellvertreter Josef A. weiter auf der Anklagebank. Gegen ihn wird der Prozess am Montag, 23. Januar, fortgesetzt.

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