Eingriff in mehrere Grundrechte nicht verhältnismäßig Staatsrechtler hält Impfpflicht für verfassungswidrig und gesellschaftlich „verheerend“
Exklusiv | Saarbrücken · In Kürze wird der Bundestag erstmals über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht beraten. Ein Rechtsprofessor warnt: Ein solcher Eingriff wäre verfassungswidrig.
11.03.2022
, 18:46 Uhr
Die geplante allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus verstößt nach Einschätzung des Saarbrücker Staatsrechtlers Professor Christoph Gröpl gegen das Grundgesetz. Der Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in die Glaubens- und Gewissensfreiheit sei nicht verhältnismäßig, schreibt er in einer juristischen Bewertung, die uns vorliegt.