Das sollten Sie beachten Vorsicht Abzocke! Stadtwerke warnen vor Betrugsmasche

Trier · SWT-Kunden müssen derzeit besonders vorsichtig sein: Betrüger versuchen, an ihre Daten zu kommen – und die könnten im schlimmsten Fall für einen Vertragswechsel genutzt werden.

Stadtwerke Trier warnen Stromkunden vor Telefonabzocke
Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Warum sollte jemand von den Stadtwerken anrufen, um nach Zählerstand, Kundennummer oder Kontoverbindung zu fragen?

Darüber wunderte sich – zu ihrem Glück – auch eine 60-Jährige aus Trier-Irsch, bei der diese Woche das Telefon geklingelt hatte. Nummer unbekannt. Am anderen Ende der Leitung sei eine Frau gewesen, die sagte, sie rufe im Namen der Stadtwerke an und brauche die Daten, damit der Triererin Steuerersparnisse gutgeschrieben werden könnten.

„Die Stadtwerke müssen meine Daten doch haben!“, entgegnete die 60-Jährige, zweifelte an, dass der Anruf wirklich von ihrem Stromversorger komme und legte auf. Sehr gut! Damit hat sie alles richtig gemacht.

Stadtwerke Trier warnen vor Betrügern

Nachdem viele Menschen in der Region ähnliche Anrufe erhielten, warnen die Stadtwerke nun vor Betrug am Telefon: „Mehrere Kunden haben uns darauf hingewiesen, dass verschiedene Anrufer ihnen am Telefon unseriöse Angebote gemacht haben.“

Diese Anrufer gäben vor, im Auftrag der SWT oder auch der Bundesnetzagentur zu handeln. „Wir würden keine Kundendaten abfragen. Die haben wir ja schon“, sagt Yannik Schneider für die Stadtwerke, die empfehlen, am Telefon überhaupt keine Angaben zu machen.

Aus wütenden Facebook-Kommentaren anderer Betroffener geht hervor, dass die Betrüger auch die nahende Preisdeckelung als Vorwand nennen, um an Informationen zu kommen.

Verbraucherzentrale: Illegales Vorgehen großer Anbieter

Eine Masche, die man bei der Verbraucherzentrale bereits kennt. Der Clou: Zusammen mit Namen und Adresse der Stromkunden reichen die Informationen, um einen Wechselprozess einzuleiten. „Wenig später erhalten Sie überraschend ein Begrüßungsschreiben eines neuen Energieanbieters sowie eine Kündigungsbestätigung Ihres bisherigen Lieferanten – der Wechsel wurde schon vollzogen, ohne dass Sie es mitbekommen haben“, weiß die Verbraucherzentrale.

Dieses Vorgehen sei nicht legal und es sei im Kampf um Neukunden in der Vergangenheit auch schon im Auftrag von größeren Anbietern eingesetzt worden. So hätten Marktwächter wegen untergeschobener Energieverträge den Anbieter E.ON verklagt.

Untergeschobene Strom-Verträge: 14-tägiges Widerrufsrecht

Dass es überhaupt möglich ist, derart Schindluder zu treiben, liegt daran, dass ein Stromanbieterwechsel ungewöhnlich unbürokratisch ist: Versorger dürfen laut Verbraucherzentrale auf den Nachweis einer Vollmacht verzichten, wenn der Neulieferant den Vertrag kündigt. Die Krux daran sei: Der neue Versorger kann auch schlicht behaupten, dass ihm eine Kündigungsvollmacht erteilt wurde – statt diese, wie vorgeschrieben, tatsächlich eingeholt zu haben.

Aber was kann man in solch einem Fall tun? Sowohl die Trierer Stadtwerke als auch die Verbraucherschützer verweisen auf ein 14-tägiges Widerrufsrecht hin, wenn man einen Vertrag am Telefon oder an der Haustüre geschlossen hat. Den Widerruf solle man am besten schriftlich per Fax (zum Beispiel aus einem Copy Shop) oder per Einschreiben einreichen. E-Mails seien nicht geeignet. Auch den bisherigen Anbieter solle man umgehend kontaktieren, rät die Verbraucherzentrale.

Polizei: Betrügerische Firmen locken mit vermeintlich günstigem Angebot

Das Trierer Polizeipräsidium berichtet auch von Firmen, „die durch Anrufe geschickt versuchen, neue Kunden auf ihre Seite zu ziehen. Hier werden Personen telefonisch kontaktiert und bekommen erzählt, dass ein neuer Stromvertrag bei der Firma XY viel günstiger wäre, als bei dem bestehenden Anbieter“. Im Nachhinein, also nach Vertragsabschluss mit Bindung von zwei Jahren, erhielten die Neukunden dann eine völlig überteuerte Stromrechnung, die nichts mit den Versprechungen aus dem Telefonat gemeinsam hätten. Der Stromanbieter beharre bei Nachfrage, wieso die Stromrechnung so hoch sei, auf den Vertragsbindungen. „Dies ist natürlich nicht rechtmäßig und gilt auch als Betrug“, teilt die Polizei mit.

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