„Sterbehilfe darf nicht zur alltäglichen Dienstleistung werden“ - Regionale Bundestagsabgeordnetezur aktiven Sterbehilfe

Es ist keine leichte Entscheidung, vor der die Bundestagsabgeordneten am Freitag stehen: Soll die aktive Sterbehilfe erlaubt – und falls ja, wie soll sie gesetzlich geregelt sein? Der TV befragte dazu die Abgeordneten der Region.

Corinna Rüffer, Grüne, Trier: Sterben darf nicht zur normalen Behandlungsoption und alltäglichen Dienstleistung werden - sonst könnten sich immer mehr Menschen unter Druck fühlen, sie zu nutzen, nur weil sie viel Unterstützung und Zuwendung brauchen. In Belgien und in den Niederlanden beispielsweise steigt die Zahl der assistierten Suizide stetig an, und es sind längst nicht mehr nur Schwerstkranke, sondern auch vermehrt psychisch kranke und demente Menschen, die diese Angebote nutzen. Die Tätigkeit von Organisationen, deren alleiniges Ziel es ist, Menschen beim Sterben zu helfen, muss deshalb unterbunden werden.

Katrin Werner, Linke, Trier: Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung. Dazu zählt auch die Entscheidung über das eigene Lebensende. Es muss daher die Möglichkeit geben, mit der Unterstützung eines Arztes aus dem Leben zu scheiden, wenn das Leiden unerträglich ist. Dafür bedarf es klarer Auflagen, Beratungen und Dokumentationen. Die gewinnorientierte Suizidhilfe von Unternehmen muss selbstverständlich weiterhin verboten bleiben, denn ein solches Thema darf auf keinen Fall den Logiken des Marktes unterstellt werden. Ich stimme morgen aus diesen Gründen gegen die Anträge, die ein Verbot der Suizidhilfe vorsehen.

Bernhard Kaster, CDU, Trier: Es gilt, die ausufernde geschäftsmäßige Sterbehilfe strikt zu verbieten. Ich stimme dem Credo der Ärzteverbände zu: Hilfe beim Sterben ja - Hilfe zum Sterben aber nein. Eine legale aktive Sterbehilfe durch Ärzte würde den möglichen Druck auf schwerstkranke Menschen, als Last empfunden zu werden, vermutlich erhöhen. Ansonsten ist die Rechtslage ausreichend, auch dank der Möglichkeiten der Patientenverfügung. Ich begrüße ausdrücklich das Gesetz zur Stärkung der Hospize und der Palliativmedizin.

Katarina Barley, SPD, Trier: Wir wollen Rechtssicherheit für Ärzte herstellen. Jeder Mensch darf selbst bestimmen, wann ein unumkehrbares Leiden für ihn unerträglich ist. Eine fachlich fundierte ärztliche Hilfe ist dann ein Gebot der Menschenwürde. Solange ärztliche Hilfe durch Standesrecht verhindert wird, sind verzweifelte Patienten gezwungen, ihren Wunsch einsam oder gewaltsam herbeizuführen. Die ärztliche Beihilfe bleibt natürlich eine freiwillige Gewissensentscheidung.

Patrick Schnieder, CDU, Arzfeld: Ich spreche mich für das Verbot der organisierten, geschäftsmäßigen Sterbehilfe aus. Im Übrigen sollte die bisherige Rechtslage beibehalten werden. Insbesondere ein Sonderstrafrecht für Ärzte lehne ich ab. Das Verbot halte ich für notwendig, um zu verhindern, dass Suizidbeihilfe als Normalfall empfunden wird und kranke oder sterbende Menschen Druck verspüren, ihr Leben vorzeitig zu beenden. Hier brauchen wir den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung, den wir mit einem separaten Gesetz einen großen Schritt voranbringen.,
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Peter Bleser, CDU, Cochem: Für mich steht das menschliche Leben nicht zur Disposition. An erster Stelle steht für mich die Frage, wie wir mit unseren alten, kranken und schwachen Mitmenschen umgehen. Geben wir genug Unterstützung für die Betroffenen, für die Angehörigen? Wo Pflege in der Familie nicht möglich ist: Gibt es eine ausreichende palliativmedizinische Versorgung, genug Hospize? Wir müssen ein würdiges und möglichst schmerzfreies Lebensende ermöglichen. Ich sehe die Gefahr, dass sich die Einstellung gegenüber Kranken und Schwachen verändert. Kranke wollen dann vielleicht nicht mehr zur Last fallen und bitten um Hilfe zum Suizid. Angehörige könnten den Wunsch des Kranken interpretieren und möglicherweise Druck auf ihn ausüben. wie

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