Strafverfahren gegen Trierer Nervenarzt ist eingestellt

Trier · Sieg für den Trierer Nervenarzt Peter Binz: Das Strafverfahren gegen den 70-Jährigen wegen angeblichen Betrugs ist eingestellt worden. Alle Vorwürfe gegen den Mediziner wurden damit fallengelassen.

 Nervenarzt Peter Binz. TV-Foto: Archiv/Hans Krämer

Nervenarzt Peter Binz. TV-Foto: Archiv/Hans Krämer

Trier. Fünf Jahre dauerten die Ermittlungen, vor einem Jahr wurde Anklage erhoben, gestern ist das Strafverfahren gegen ihn eingestellt worden: Der Trierer Nervenarzt Peter Binz geht als Sieger aus einer jahrelangen, wie er es sagt, "Hetzjagd der Justiz" hervor. Das Trierer Landgericht und die Staatsanwaltschaft haben sich geeinigt, den 70-Jährigen nicht vor Gericht zu stellen. Binz muss in den nächsten zwei Wochen 10 000 Euro an die Staatskasse zahlen. Das, so sagt sein Verteidiger Rainer Hülsmann aus Trier, sei aber kein Schuldeingeständnis. Vielmehr habe sich der Mediziner damit von einem womöglich jahrelang dauernden Prozess mit mehr als 100 Zeugen "freigekauft".
Das Gericht hatte Binz bereits vor Monaten angeboten, das Verfahren gegen Zahlung von 20 000 Euro einzustellen. Der Mediziner weigerte sich damals, darauf einzugehen. "Ich habe ja nichts verbrochen", sagte Binz. Nun habe er ihn doch davon überzeugen können zu zahlen, um so einen womöglich nervenaufreibenden und vor allem zeitfressenden Mammutprozess zu verhindern, sagt Hülsmann. Damit seien alle Vorwürfe gegen Binz substanzlos, so der Anwalt.
Losgetreten wurden die Ermittlungen, als die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz Binz vorgeworfen hat, zwischen 2001 und 2005 mehrere erbrachte Leistungen falsch, sprich mit zu hohen Gebührensätzen, abgerechnet zu haben. Daraufhin leitete die Trierer Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs gegen den bundesweit bekannten Nervenarzt ein. Mehr als 600 Patientenakten wurden beschlagnahmt und in den Räumen des Trierer Polizeipräsidiums von eigens eingestellten Arzthelferinnen ausgewertet. 500 Patienten in ganz Deutschland wurden als Zeugen befragt. Ergebnis: Binz soll bei knapp 3000 Behandlungen falsch abgerechnet haben. Die KV bezifferte den Schaden laut Landgericht auf 104 694,52 Euro.
Bereits im April einigte sich Binz mit der Ärztevereinigung bei einem Verfahren vor dem Mainzer Sozialgericht darauf, dass die KV ihm einen Teil des zurückgeforderten Honorars, nämlich 100 000 Euro, wieder zurückzahle. Die KV konnte bei der Verhandlung nicht nachweisen, dass der Arzt grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt habe. Schon damals wertete Hülsmann den Vergleich als Fingerzeig für das noch ausstehende Strafverfahren vor dem Trierer Landgericht.
Binz hatte sich in den 90er Jahren bundesweit einen Namen gemacht, weil er bei ehemaligen Mitarbeitern der Trierer Schuhfabrik Romika eine Berufserkrankung diagnostizierte, die aber von den Berufsgenossenschaften nicht anerkannt wurden. Auch vielen Bademeistern und Winzern bescheinigte der unkonventionelle Nervenarzt eine berufsbedingte Vergiftung. wie

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