Strategische Wutanfälle

TRIER/SALMTAL. Immer noch kein Urteil im Bestechlichkeits-Prozess gegen den Salmtaler Bürgermeister Manfred Hower. Stattdessen will die Staatsanwaltschaft das Bundeskriminalamt in die Auswertung von Beweismitteln einschalten.

Es ist 10.28 Uhr am sechsten Verhandlungstag, als Verteidiger Roderich Schmitz der Kragen platzt. "Seit 2002 folgen Sie nur Ihren Vorurteilen", herrscht er die im Fall Hower ermittelnde Kriminalbeamtin an. "Einseitige Ermittlungen" hält er ihr vor, deren Ergebnis "für Sie schon lange feststeht". Oberstaatsanwalt Hans-Peter Hemmes hält dagegen, es wird heftig. "Sie mit Ihren Schwätzereien", ruft er in Richtung des Anwalts, um sich prompt dafür zu entschuldigen. "Sie ungehobelter Mensch", keilt Schmitz zurück.Die beiden Prozess-Veteranen sind routiniert genug, um auch ihre Wutanfälle sorgfältig in ihre jeweilige Strategie einzupassen. Und doch hat der Zorn einen realen Hintergrund.

Das Verfahren geht längst nicht mehr um die beiden eigentlichen Anklagepunkte - die sind weitgehend abgehandelt. Zur Debatte steht ein bereits verjährter und deshalb gar nicht mehr bestrafbarer Vorgang (der TV berichtete): Der Ortsbürgermeister soll einen Grundstückskäufer um 10 500 Euro geprellt haben. Die Sache kam erst nach den Presseveröffentlichungen zum Fall Hower auf den Tisch. Gestritten wird nicht um die eigentliche Anklage, sondern um eine widersprüchliche Aussage und vage Indizien, die bestenfalls einen Anhaltspunkt für die Glaubwürdigkeit der Zeugen liefern könnten.

Aber Staatsanwaltschaft und Polizei haben sich in diese Nebensache verbissen, als ginge es um den entscheidenden Beweis für eine Mordanklage. Seit der letzten Sitzung haben sie nächtliche Beschlagnahmeaktionen gestartet, mehrere Privatwohnungen und Büros durchsucht, ganze Straßenzüge befragt, Dorfklatsch aufgewühlt, Spuren-Experten vom Landeskriminalamt eingeschaltet. Und das alles, um die Identität einer dubiosen Quittung für die vermeintliche illegale Geldzahlung an den Angeklagten festzustellen, die selbst beim (höchst unwahrscheinlichen) Beweis ihrer Authentizität das Verfahren in der Sache nicht entscheidend weiterbrächte.

Keine Fingerabdrücke des Angeklagten gefunden

Fingerabdrücke des Angeklagten hat man darauf übrigens nicht gefunden, was den Ermittlungs-Eifer freilich eher angestachelt als gebremst hat. Nun soll auch noch das BKA eine Papier-Analyse vornehmen, was den Prozess weiter in die Länge zieht, aber nicht zwangsläufig irgend eine Klärung bringt.

Fast scheint es, als ginge es mehr um die Frage, wer Recht behält, als um die der Rechtsfindung. "Ihre vorweggenommenen Plädoyers sind jetzt beendet", ruft die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz Ankläger und Verteidiger zur Ordnung. Schließlich hat man mit der Ehefrau des mutmaßlich betrogenen Grundstückskäufers noch eine Zeugin anzuhören. Sie bestätigt die meisten Aussagen ihres Mannes bis aufs I-Tüpfelchen, muss sich aber von der Verteidigung auf einige Widersprüche aufmerksam machen lassen. Für Klarheit kann auch sie nicht sorgen. Schließlich vertagt man sich auf den 6. Juni.

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